Person X (Sohn) lebt mit Frau und Kindern im Hause seines Vaters seit 1966 und zahlt seinem Vater 80 DM Miete zzgl. Nebenkosten. In der Zeit zwischen 1970 und 1980 wollte der Vater das Haus verkaufen, und seinen Sohn auf die Strasse setzen. Ist ein mündlicher Mietvertrag gültig? Der Nachweis über die Zahlungen wurden quittiert. Hätte der Vater den Sohn eifach so auf die Strasse setzen können und das Haus verkaufen?
Ein Mietvertrag konnte und kann auch mündlich geschlossen werden. Bei Problemen (Miethöhe, was ist in welchem Umfang gemietet?) gibt’s natürlich schnell Probleme, wenn man irgend etwas beweisen will oder muss.
Aber auch ein gültiger Mietvertrag hindert den Vater nicht, das Haus zu verkaufen. Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Dann wird der Käufer eben zum neuen Vermieter. Der kann dann nach bestimmten gesetzlich festgelegten Fristen Eigenbedarf geltend machen und selbst den Sohn samt Familie vor die Tür setzen. So richtig froh wird der Mieter also auch dann nicht. ;-(