Hallo Leute
es soll ein Urteil geben, nachdem eine Wohnung in der bei der Neuvermietung ein 30 Jahre alter Teppichboden liegt, „ohne Teppichboden“ vermietet ist, da ein Teppichboden niemals eine Lebendauer von 30 Jahren haben kann.
Kennt jemand das Aktenzeichen?
Verstehe ich das so richtig, dass ein Mieter - wenn er ja eine Wohnung „ohne Teppichboden“ mietet, in diesem Fall keinen Ersatz des Teppichbodens verlangen kann?
Im Umkehrschluss:
Darf der Mieter den Teppichboden entfernen ohne Schadenersatz leisten zu müssen?
Kann der Vermieter in irgend einer Weise nach dem Auszugs des Mieters, der nur ein Jahr in der Wohnung war, Schadenersatz für Brandlöcher oder Verschmutzungen verlangen?
Danke
S