Nebenkostenabrechnung

Moin,

angenommen im Mietvertrag ist vereinbart dass der Verteilungsschlüssel für Abwasser nach Personen umgelegt wird. Im Haus wohnen insg. 9 Personen. Nun zieht eine Mietpartei aus, in dieser Wohnung wohnte bisher 1 Person. Die Wohnung steht nun für einen Monat leer. Es befinden sich also in diesem Monat nur noch 8 Personen im gesamten Haus.

Muss der Vermieter nun für den Leerstand auch die Kosten für das Abwasser für eine Person übernehmen?

Bei Betriebskosten die zum Bsp. nach Wohnfläche abgerechnet werden ist klar dass der Vermieter bei Leerstand die Kosten trägt. Aber wie verhält sich dass bei Betriebskosten die nach Personen umgelegt werden? Das Abwasser in diesem Bsp. fiel ja gar nicht für die eine Person an!

Danke für Antwort!

Moin,

angenommen im Mietvertrag ist vereinbart dass der
Verteilungsschlüssel für Abwasser nach Personen umgelegt wird.
Im Haus wohnen insg. 9 Personen. Nun zieht eine Mietpartei
aus, in dieser Wohnung wohnte bisher 1 Person. Die Wohnung
steht nun für einen Monat leer. Es befinden sich also in
diesem Monat nur noch 8 Personen im gesamten Haus.

Muss der Vermieter nun für den Leerstand auch die Kosten für
das Abwasser für eine Person übernehmen?

Bei Betriebskosten die zum Bsp. nach Wohnfläche abgerechnet
werden ist klar dass der Vermieter bei Leerstand die Kosten
trägt. Aber wie verhält sich dass bei Betriebskosten die nach
Personen umgelegt werden? Das Abwasser in diesem Bsp. fiel ja
gar nicht für die eine Person an!

Regelt die Abrechnung doch so wie mehrwöchige Urlaubsabwesenheiten von Mietern bzw. Besucheraufenthalte. Wolfgang D.

??? *kratz*

Bei Betriebskosten die zum Bsp. nach Wohnfläche abgerechnet
werden ist klar dass der Vermieter bei Leerstand die Kosten
trägt. Aber wie verhält sich dass bei Betriebskosten die nach
Personen umgelegt werden? Das Abwasser in diesem Bsp. fiel ja
gar nicht für die eine Person an!

Regelt die Abrechnung doch so wie mehrwöchige
Urlaubsabwesenheiten von Mietern bzw. Besucheraufenthalte.
Wolfgang D.

???
Sollte mir das jetzt irgendwie weiterhelfen?

Hallo,
ein Leerstand wird dann mit 1 Person berechnet.

Ja. Genau das gleiche Problem. Wenn ein Mieter mit Frau und 2 Kindern 2 Wochen in Urlaub gehe und dafür einen/keinen Abwassernachlass von 2 Personen/Monat erhält, dann sollte bei Wohnungsleerstand ebenfalls ein/kein Nachlasss gewährt werden.

Versuche nicht, bei diesem bescheuerten Aufteilungssystem eine gerechte Lösung zu finden!

Wolfgang D.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ein Leerstand wird dann mit 1 Person berechnet.

Wieso denn das? Wenn keine Person drin wohnt, verbraucht sie weder Wasser noch Abwasser, also kann da doch auch nichts berechnet werden. Da aber auch weniger verbraucht wird, sind auch die Abwasserkosten geringer ( zumindest, wenn die Gemeinde einen Schlüssel über die frischwassermenge legt).

Wenn nach Wohnungseinheit oder qm abgerechnet wird, dann zählt auch die leere Wohnung mit.

Gruss Jutta

Generell versuch ich das :smile: Dennoch muss ja ein Weg genommen werden der keinen der Beteiligten Probleme macht - und genau auf der Suche bin ich. Bisher habe ich verschiedene Meinungen bzw. Urteile gelesen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bisher habe ich verschiedene Meinungen bzw. Urteile gelesen.

Der Vermieter muss die Betriebskosten für leerstehende Wohnungen grundsätzlich auch dann selbst tragen, wenn er nach Personenzahl abrechnet. Die unbewohnten Wohnungen sind als mit einer Person belegt anzusehen (AG Köln 201 C 609/96; WM 98, 290).
http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Betriebskosten…

Ist zwar nur ein AG-Urteil, wird aber u.A. vom Mieterbund gerne zitiert unter dem Motto „hat der Vermieter korrekt abgerechnet“

Welches anderslautenden Urteile kennst du denn?
> evtl. können wir ja alle was dazulernen :wink:

Welches anderslautenden Urteile kennst du denn?
> evtl. können wir ja alle was dazulernen :wink:

_Sind in einem Wohnhaus einzelne Wohnungen nicht vermietet, so hat grundsätzlich der Vermieter anteilig die auf leerstehenden Wohnraum entfallenden Kosten zu tragen. Eine Ausnahme hiervon kann gemacht werden bei den Kosten der Wasserversorgung und der Müllabfuhr, soweit sie wohnungs- bzw. personenbezogen angesetzt werden.

Amtsgericht Zwickau, Urteil vom 20.10.2000, Aktenzeichen: 2 C 264/00_

Welches Urteil zählt denn jetzt??? :smile:

Tja das kannte ich bisher noch nicht … weil ich mich zur Problemvermeidung eher an den Urteilen orientiere, die der Mieterbund „in die Schlacht führt“ :wink:

Du weisst ja, dass KEIN Richter an das Urteil eines anderen AG’/LG’s gebunden ist und sich nur manchmal an dem eines anderen OLG’s orientiert. Ein allgemeingültiges BGH-Urteil gibt es dazu nicht.

Insoweit würde ich mich eher an Köln orientieren, dieses Urteil das vom Mieterbund favoritisierte ist …

Aber vielleicht kämpfst du ja für 'nen Streitwert von 12,20 Euro für ein BGH-Urteil? :wink:

Moin, Tine,

ein Leerstand wird dann mit 1 Person berechnet.

richtig - zu Lasten des Vermieters.

Gruß Ralf

Moin, Juzza,

Wieso denn das? Wenn keine Person drin wohnt, verbraucht sie
weder Wasser noch Abwasser

Kosten fallen weiterhin an: Zählergebühren und der Abrechnungsservice. Außerdem wird ein verantwortungsbewusster Vermieter alle 2 Wochen einmal die Spülung und die Wasserhähne betätigen (lassen), damit die Syphons nicht leerfallen und die Wohnung stinkt wie eine Klärgrube.

Gruß Ralf

Kosten fallen weiterhin an: Zählergebühren und der
Abrechnungsservice.

Das ist aber kein Wasser. Die müssen natürlich auch im leeren gezahlt werden. Und wenn Zähler in der Wohnung vorhanden sind, wird doch auch nicht nach Kopf abgerechnet.

Außerdem wird ein verantwortungsbewusster
Vermieter alle 2 Wochen einmal die Spülung und die Wasserhähne
betätigen (lassen), damit die Syphons nicht leerfallen und die
Wohnung stinkt wie eine Klärgrube.

Dann bin ich wohl ein verantwortungsloser Vermieter. Nach Klärgrube stinkt mein zukünftiges Büro trotzdem nicht. Wenn ich jetzt doch verantwortungsbewusst werden sollte, zählt das ja die Wasseruhr.

Gruss Jutta

Hallo,

für mich ist das eigentlich ziemlich klar:

Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen etc… von leerstehenden Wohnungen müssen von Vermieter getragen werden oder anders gesagt dürfen nicht auf die anderen Mieter abgewälzt werden (sie sind ja nicht die Verursacher oder der Ausgleich für den Vermögensausfall des Vermieters). Alles aber, was direkt auf die jeweilige Wohnung abgelegt wird, wie manchmal zB Müllgebühren, Strom für den jeweiligen Haushalt etc. muss natürlich vom jeweiligen Mieter bezahlt werden:

soweit sie wohnungs- bzw.
personenbezogen angesetzt werden.

Hier kommt jedoch dazu, dass wohl keine zusätzlichen Kosten anfallen, da kein Mieter keinen Strom verbraucht…

mfg
Andreas

Hier kommt jedoch dazu, dass wohl keine zusätzlichen
Kosten anfallen, da kein Mieter keinen Strom
verbraucht…

Hallo,
melde mal eine Wohnung beim Elektroversorger an und nimm keinene Strom, kostet geschaetzt 50 EUR im Jahr.
Gruss Helmut