Bürgschaft statt Mietkaution

Wenn ein Student eine Wohnung bezieht/beziehen möchte, wird in der Regel eine Bürgschaft (Eltern o.ä.) verlangt. Ist es im Allgemeinen zulässig NEBEN einer hinterlegten Eltern-Bürgschaft auch eine Kation (von 3 Monats-Kaltmieten) zu verlangen, oder stellt das eine doppelte Absicherung dar, die nicht verlangt werden darf?
Es existieren Mietverträge, in denen ausdrücklich auf die Alternative einer Bakbürgschaft oder einer Bürgschaft von „zahlungsfähigen“ Personen statt der zu hinterlegenden Kaution hingewiesen wird.

Für eure / Ihre Meinungen schonmal vielen Dank!
D.

Wenn ein Student eine Wohnung bezieht/beziehen möchte, wird in
der Regel eine Bürgschaft (Eltern o.ä.) verlangt. Ist es im
Allgemeinen zulässig NEBEN einer hinterlegten
Eltern-Bürgschaft auch eine Kation (von 3 Monats-Kaltmieten)
zu verlangen, oder stellt das eine doppelte Absicherung dar,
die nicht verlangt werden darf?
Es existieren Mietverträge, in denen ausdrücklich auf die
Alternative einer Bakbürgschaft oder einer Bürgschaft von
„zahlungsfähigen“ Personen statt der zu hinterlegenden Kaution
hingewiesen wird.

In der Regel Bürgschaft oder Kaution, u.U. auch beides aber dann insgesamt nicht mehr als 3 Monatsmieten. Bürgschaft relativ selten weil in der Regel Bankbürgschaften verlangt werden und die verursachen Kosten. Vorsicht vor Bürgschaft der Eltern: sie mögen zahlungsfähig sein, aber im Ernstfall zahlungsunwillig.

Wolfgang D.

Hallo!

Vorsicht vor Bürgschaft der Eltern: sie mögen zahlungsfähig sein,
aber im Ernstfall zahlungsunwillig.

Beim Eintreten des Bürgschaftsfalls kümmert sich niemand um das unwillige Knurren des Bürgen.

Gruß
Wolfgang

Beim Eintreten des Bürgschaftsfalls kümmert sich niemand um das unwillige Knurren des Bürgen.

… wenn die Bürgschaft „ordentlich“ formuliert ist (unbefristet, selbstschuldnerisch, auf erstes Anfordern, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage)

Kaution plus Bürgschaft: Nur zulässig, wenn Sie insgesamt nicht 3 Monatsmieten überschreiten
http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/PT236.html

Eine andere Möglichkeit wäre, dass Student UND Eltern den Mietvertrag als Mieter unterzeichnen … zur Nutzung als Wohnung für … (Student)
> dann haften die Eltern als Vertragspartei Mieter automatisch gesamtschuldnerisch mit … ob sie sich darauf einlassen, ist eine andere Sache …