Kündigung / Ausziehen / Leistungen

Ich hätte da mal zwei Fragen:

  1. Wie ist die Regelung bei Mietern, die zwar die Wohnung renovieren
    müssten aber bereits nach einem Jahr wieder ausziehen. Gibt es einen
    sowas wie einen ökonomischen Aspekt bei der Renovierungsregelung? Denn
    überall noch mal weiss drüberzugehen ist ja bei kaum Abnutzung nicht
    wirklich zumutbar, oder?

  2. Wie verhalten sich vom Vermieter gemachte mündliche Versprechungen
    zu diversen Reparaturen (ohne von einer Kündigung zu wissen) - wenn
    dann doch der Mieter auszieht? zB. ein kaputtes Schloß im Briefkasten.
    Könnte man darauf bestehen solche Reparaturen nicht machen zu müssen,
    da der Vermieter ja selber versprochen hat diese zu machen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Also es kommt drauf an: ordnungsgemässer Gebrauch der Wohnung
verpflichtet nicht zur Renovierung. Siehe auch
http://www.anwalt.de/news/news_item.php?article_id=9

Ich hatte mal gehört, dass man sich dann anteilig an den Kosten
beteilligen müsste. Quasi: wenn man 1 Jahr gewohnt hat, enspricht das
in etwas 1/3 der Kosten wenn man die Regelung im Vertrag hat, dass man
alle 3 Jahre zu renovieren hat. Ist sowas überhaupt zulässig?

in etwas 1/3 der Kosten wenn man die Regelung im Vertrag hat,
dass man
alle 3 Jahre zu renovieren hat. Ist sowas überhaupt zulässig?

Laut BGH ist es unwirksam, wenn Mietern vorgeschrieben wird, wann Sie zu renovieren haben.

MOD: Antwort versehentlich gelöscht
Hiermit entschuldige ich mich für die Löschung.
Leider habe ich in meinem heute sehr hektischen Tagesablauf das falsche Posting erwischt.

Leider kann ich es auch nicht wieder herstellen :frowning:

Gruss vom Mod

Hallo an dieser Stelle.

Leider habe ich in meinem heute sehr hektischen Tagesablauf
das falsche Posting erwischt.

Dieses etwa: http://mitglied.lycos.de/schachspielen/www_posting_m… ?
Schon praktisch mit dem ‚Zweck der Dokumentation‘ :wink:
Ausserdem steht die Antwort eh fast komplett zitiert im Artikelbaum.

mfg M.L.