Wie ist die Regelung bei Mietern, die zwar die Wohnung renovieren
müssten aber bereits nach einem Jahr wieder ausziehen. Gibt es einen
sowas wie einen ökonomischen Aspekt bei der Renovierungsregelung? Denn
überall noch mal weiss drüberzugehen ist ja bei kaum Abnutzung nicht
wirklich zumutbar, oder?
Wie verhalten sich vom Vermieter gemachte mündliche Versprechungen
zu diversen Reparaturen (ohne von einer Kündigung zu wissen) - wenn
dann doch der Mieter auszieht? zB. ein kaputtes Schloß im Briefkasten.
Könnte man darauf bestehen solche Reparaturen nicht machen zu müssen,
da der Vermieter ja selber versprochen hat diese zu machen?
Ich hatte mal gehört, dass man sich dann anteilig an den Kosten
beteilligen müsste. Quasi: wenn man 1 Jahr gewohnt hat, enspricht das
in etwas 1/3 der Kosten wenn man die Regelung im Vertrag hat, dass man
alle 3 Jahre zu renovieren hat. Ist sowas überhaupt zulässig?
MOD: Antwort versehentlich gelöscht
Hiermit entschuldige ich mich für die Löschung.
Leider habe ich in meinem heute sehr hektischen Tagesablauf das falsche Posting erwischt.