Die böse nebenkostenabrechnung

in einem haus mit 12 mietern(7wohnungen) werden in einem jahr 850m³ wasser verbraucht!das macht dann pro person: 70m³!

*meiner meinung nach ist das seeeehhhrrrr viel*

*ein anderer Vermieter sagte: seine mieter brauchen so 25-50*

Wenn jetzt ein Mieter erst ein jahr dort wohnt,vorher aber nur ca 30m³ im jahr verbraucht hat,ist das ja dann doch ein ziemlich großer sprung :smile:

muss man sowas wirklich zahlen!?!

Hallo Fragewurm,

in einem haus mit 12 mietern(7wohnungen) werden in einem jahr
850m³ wasser verbraucht!das macht dann pro person: 70m³!

*meiner meinung nach ist das seeeehhhrrrr viel*

Das sind etwa 192 Liter pro Tag.

Jetzt kommt es noch auf die sanitären Anlagen an.
Eine alte Spühlung lässt pro Betätigung des Abzugs 10 bis 15l durch.
Bei einer grossen Badewanne, passen auch 150l rein.
Dann noch Geschirrspühler, WaMa …

MfG Peter(TOO)

Hallo Fragewurm,

in einem haus mit 12 mietern(7wohnungen) werden in einem jahr
850m³ wasser verbraucht!das macht dann pro person: 70m³!

*meiner meinung nach ist das seeeehhhrrrr viel*

Das sind etwa 192 Liter pro Tag.

Jetzt kommt es noch auf die sanitären Anlagen an.
Eine alte Spühlung lässt pro Betätigung des Abzugs 10 bis 15l
durch.
Bei einer grossen Badewanne, passen auch 150l rein.
Dann noch Geschirrspühler, WaMa …

Ja genau!Es ist ne andere Wohung,mit genau so vielen Wasseranschlüssen,die gleichen Geräte und der Wasserverbrauch verdoppelt sich direkt mal!Vielleicht macht das Zähne putzen ja mehr Spaß dort!

Dann sollte vielleicht bei ner Wohungsvermietung noch dazu gesagt werden,wie hoch der Wasserverbrauch der Wohnung ist :wink:

Servus,

(a) wie wird umgelegt? Nach Köpfen oder nach tatsächlichem Verbrauch oder nach Fläche?
(b) sind denn die Mieter alle gleichzeitig von einem Haus in das jetzige gezogen?

Wenn nicht nach Verbrauch umgelegt wird, machen zwölf Mieter, die alle agieren wie die Mitgliedstaaten der EU (zahlen müssen wir eh für die anderen, da schaun wer doch, was wir rausholen können…), einiges aus.

Schöne Grüße

MM

Ja genau!Es ist ne andere Wohung,mit genau so vielen
Wasseranschlüssen,die gleichen Geräte und der Wasserverbrauch
verdoppelt sich direkt mal!Vielleicht macht das Zähne putzen
ja mehr Spaß dort!

Also folgendes:
Angepisst zu reagieren ist durchaus nicht angebracht, da der Wasserverbrauch zweier Wohnungen nur schwer vergleichbar ist. Es hängt nämlich vom entsprechenden Umgang ab.

Die angesprochene Sache ist durchaus richtig. Die Zahl ist nämlich leicht erreichbar und liegt immer noch unter dem mir zuletzt bekannten Wasserverbrauch des Durchschnittsdeutschen.

Wenn es einem viel vorkommt, würde ich
a) mal mein Verhalten überprüfen um zu checken ob das plausibel ist
b) Schauen ob vielleicht irgendwo was nicht richtig dicht ist. Eine rinnende Klospülung dürfte schon reichen…

Dann sollte vielleicht bei ner Wohungsvermietung noch dazu
gesagt werden,wie hoch der Wasserverbrauch der Wohnung ist :wink:

Noch besser. Man macht nen fixen Literbetrag pro Tag mit dem VM aus und danach wirds einfach abgestellt.

Sicherlich zieht der VM Schätzwerte zu rate, wenn er seine NK-Vorrauszahlungen festlegt, aber sonst ist das ja wohl kaum eine fixe Grösse.

BTW: „Extrem Wassersparen“ - hier kann dir unser Franz Josef Will bestimmt Rat geben :wink:

Gruss Ivo

Wenn Zweifel an der Richtigkeit des Messergebnisses des Wasserzählers bestehen kann man eine Befundprüfung durchführen lassen. Der Wasserzähler kommt dann auf einen Prüfstand und wird auf Abweichungen von Meßtoleranzen geprüft. Besteht der Zähler zum Vorteil des Kunden die Prüfung nicht, trägt der Wasserversorger (bzw. dessen Netzbetreiber/Dienstleister) die Kosten. Besteht der Zähler die Prüfung zum Nachteil des Kunden, trägt der Kunde die Kosten für die Prüfung. Und natürlich den aufgelaufenen Verbrauch.
Hierzu sollte man sich an den Wasserversorger wenden.

Viele Grüße
Jimmy

Servus Jimmy,

solange wir nicht wissen, wie umgelegt wird, ist es aber viel wahrscheinlicher, dass das Problem zwischen dem vermutlich einzigen Wasserzähler des Hauses und den Zapfstellen liegt, nämlich in Gestalt von Mietern, denen es grad egal ist, was die jeweils anderen für sie mit bezahlen.

Um zum Thema Jura zurückzukommen: Spannend wäre in diesem Moment, ob und unter welchen Bedingungen ein Mieter fordern kann, den nach Fläche oder Köpfen umgelegten Wasserverbrauch nach individuell per Wasseruhr in seiner Einheit gemessenem Verbrauch abzurechnen, und an wem letztlich der Aufwand für die Installation der Wasseruhr hängen bleibt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
für die 1. Person eines Haushalts rechnet man 50 cbm pro Jahr, für jede weitere 25 cbm. Das ist aber die U NTERSTE GRENZE.
Wir schaffen das nicht ganz
S.

Um zum Thema Jura zurückzukommen: Spannend wäre in diesem
Moment, ob und unter welchen Bedingungen ein Mieter fordern
kann, den nach Fläche oder Köpfen umgelegten Wasserverbrauch
nach individuell per Wasseruhr in seiner Einheit gemessenem
Verbrauch abzurechnen, und an wem letztlich der Aufwand für
die Installation der Wasseruhr hängen bleibt.

Das ist gar nicht spannend, sondern dazu gibt es Urteile
KURZ: Solange in der Mietwohnung nicht an allen Wassersträngen Wasseruhren angebracht sind, müssen die Wasserkosten - wie die übrigen „kalten“ Betriebskosten auch - nach Personenzahl oder nach Wohnfläche abgerechnet werden.
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Wasserzaehler.htm

Hallo Rudi,

spannend oder nicht - das beantwortet meine Frage nicht:

Gibt es, wenn ja, unter welchen Umständen, für den durch die grobe Umlegerei benachteiligten Mieter eine Möglichkeit, die Installation von Wasseruhren durchzusetzen? Einfach Ja oder Nein reicht zwar auch, aber ich fände es - unverändert - interessant, etwas mehr über die Möglichkeiten zu erfahren, die bestehen, um ein so archaisches Verschwendungssystem durch etwas Besseres zu ersetzen.

Klar ist, dass es Gebäude gibt, in denen wegen der Vielzahl der Versorgungsstränge (wie man halt in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gebaut hat, Küche über Küche, Bad über Bad, Klo über Klo und alles mit eigenen Leitungen über alle Stockwerke) eine Installation von Wasseruhren nicht zumutbar wäre.

Aber ganz generell? Schließlich kann man bei der Heizerei auch nicht jeden Schrott von 1970 grad so lassen wie er ist, bloß weil es damals noch nichts anderes gab.

Für nährere Aufklärung dankt

MM

Hallo Rudi,

spannend oder nicht - das beantwortet meine Frage nicht:

Gibt es, wenn ja, unter welchen Umständen, für den durch die grobe Umlegerei benachteiligten Mieter eine Möglichkeit, die Installation von Wasseruhren durchzusetzen?

NEIN - Ich bin zwar auch der Meinung, dass es sinnvoller ist auch die Kaltwasser-Kosten verbrauchsabhängig umzulegen, da Verschwendung anscheinend in der Natur des Menschen liegt, wenn man nicht selbst dafür bezahlen muss - eine Rechtsgrundlage, die das vorschreibt bzw. einem Mieter einen Anspruch einräumt gibt es aber bis heute nicht.
Abgesehen davon wäre eine nicht-unerhebliche Benachteiligung ja nur zu beweisen, wenn gemessen werden würde …

Für Heizung und Warmwasser ergibt sich die Pflicht zur Verbrauchserfassung + verbrauchsabhängigen Kostenumlage aus der Heizkostenverordnung (Inkrafttreten: 01. März 1989); die basiert wiederum auf dem Energieeinsparungsgesetz (seit 1976).
http://www.bfw-gohl.de/gesetze/eneg.htm

Bereits seit 1976 (30 Jahre !!!) hat also die Bundesregierung nach dem Energeieinsparungsgesetz das Recht auch bzgl. Kaltwasser entsprechende Verordnungen zu erlassen - davon aber bisher keinen Gebrauch gemacht. Meines Wissens haben bislang nur wenige Bundesländern/Städte eigene Verordnungen bzgl. Verbrauchserfassung Kaltwasser (ich glaube Hamburg ist so eine Ausnahme).