Hallo,
wenn man auf die Kautionrückzahlung verzichtet, darf man dann die Wohnung unrenoviert zurück lassen? (Vertraglich muss nach Auszug renoviert werden) Und wenn die Kautionsumme niedriger ist, als die geschätzten Renovierungskosten?
Gruß
Hallo,
wenn man auf die Kautionrückzahlung verzichtet, darf man dann die Wohnung unrenoviert zurück lassen? (Vertraglich muss nach Auszug renoviert werden) Und wenn die Kautionsumme niedriger ist, als die geschätzten Renovierungskosten?
Gruß
eins worweg: ich bin kein experte. aber so wie ich das sehe, ist die
kaution lediglich eine sicherheitsrücklage für den vermieter für den
fall, dass ihm schaden entsteht, den er später beim mieter nicht mehr
einklagen kann. das heisst natürlich nicht, dass wenn die kaution für
den schaden nicht ausreicht, dass er das dann nicht trotzdem noch
machen kann oder will. letztendlich kommt es darauf an, ob dem mieter
die kaution für die renovierung reicht.
Hallo,
der Mieter sollte den Mietvertrag prüfen inwieweit die genannten Klauseln zur Renovierung Güligkeit haben.
Siehe zB:
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietre…
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/16.html
Gibt es eine Quotenklausel?
Wenn der Vermieter eine Fa. beauftragen muss um die lt. Mietvertrag gültigen Renovierungsarbeiten durchführen zu lassen und die Kaution des Mieters nicht ausreicht, kann unter er Umständen (je nach Vereinbarung im Mietvertrag)den Differenzbetrag auch noch einfordern.
Gruß
Maja
Hallo,
der Mieter sollte den Mietvertrag prüfen inwieweit die
genannten Klauseln zur Renovierung Güligkeit haben.
Siehe zB:
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietre…
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/16.html
Gibt es eine Quotenklausel?
Hallo,
vielen Dank erstmal für die Infos.
Die üblichen Schönheitsreparaturen (Tapeten, Wände, Heizkörper) wurden bereits ordnungsgemäß durchgeführt. Der Streit geht um die Entfernung der Küchenbodenfliesen und der Badezimmerdeckenpaneele, die vom Vormieter vor 4 Jahren übernommen wurden… Für diese Arbeiten ist einfach keine Zeit da.
Wenn der Vermieter eine Fa. beauftragen muss um die lt.
Mietvertrag gültigen Renovierungsarbeiten durchführen zu
lassen und die Kaution des Mieters nicht ausreicht, kann unter
er Umständen (je nach Vereinbarung im Mietvertrag)den
Differenzbetrag auch noch einfordern.Gruß
Maja
Gruß
ajlav