Sanitärausstattung

Hallo,
ich habe eine Frage:

Wer ist für die Sanitärausstattung im Badezimmer zuständig, Mieter oder Vermieter? Die Mieter einer Wohnung haben festgestellt, daß weder Halter für Toilettenpapierrollen noch Seifenschalen oder ähnliches vorhanden sind, nur viele Löcher in der Wand. Bei der Wohnungsübernahme ist es den Mietern nicht aufgefallen, im Protokoll ist auch nichts vermerkt. Hätten die Mieter beim Einzug darauf aufmerksam machen sollen?

Im Voraus vielen Dank für die Antworten

LG Beatie

Wer ist für die Sanitärausstattung im Badezimmer zuständig, Mieter oder Vermieter?

Es gibt keine allgemeingültigen Standards dafür, ob eine Wohnung mit oder ohne (Toilettenpapierrollenhalter, Handtuchhalter etc.) vermietet wird.
Von daher liegt im Nichtvorhandensein solcher Teile kein Mangel - soweit nicht vom Vermieter beweisbar (z.B. im Mietvertrag) entsprechendes zugesichert wurde.

Ein Mieter, dem an bestimmten Ausstattungen liegt, sollte vor Anmietung/Unterschreibung des Mietvertrags genau nachfragen und die Zusicherungen schriftlich geben lassen.

Hätten die Mieter beim Einzug darauf aufmerksam machen sollen?

Wenn zugesicherte Ausstattungen fehlen, sollte das gleich im Einzugsprotokoll vermerkt werden.

Danke für die Antwort.
Im Mietvertrag steht nichts dergleichen.

Hallo,
ianal.
Für die Keramik ist der Vermieter zuständig. Für den Rest, wenn nichts anderes im Mietvertrag vermerkt, der Mieter. Ist ja auch Geschmackssache und unter Umständen werden auch nur bewegliche Einrichtungen dafür verwendet, die ohnehin nicht zum Haus gehören.
Die Löcher hätten unbedingt im Übernahmeprotokoll vermerkt werden müssen. Das sollte man auch nachträglich noch versuchen, sonst hat man beim Auszug den schwarzen Peter. Insbesondere defekte Fliesen können teuer werden. Das mindeste ist eine Fotografie (Papier) mit Datum und Zeugenaussage.
Gruß
loderunner