Ich glaube zu wissen das es irgendwo im BGB steht, dass die Kaution für eine Miete, nicht von dem Vermieter verzinst werden muss, falls dies im Mietvertrag steht.
Könnt ihr mir vielleicht sagen, wo (in welchem Paragraph) das steht?
Danke Manuela
PS: Es geht nicht um einen Rechtstreit oder Anfechtung irgendeines Vertrages, sondern nur um „recht haben“ und „nicht recht haben“, daher bitte nicht löschen.
„(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.“
Das darf aber nicht zum Nachteil des Mieters ausgelegt werden.
Hallo,
es ist zu empfehlen, die Kaution gemaess der Kuendigungsfrist des Mieters entsprechend anzulegen, also auf maximal 3 Monate festlegen, ausserdem soll es eine sichere Anlage sein, nichts mit Boerse, und damit bleibt fast nur das Sparbuch mit ca 1,5%. Da ist vom Betrag her mit Zinsen nicht viel zu veraendern, seine Flur-Lampe oefters ausschalten bringt fast mehr in die Kasse des Mieters.
Gruss Helmut