Hallo zusammen,
folgende Situation in einem Mischgebiet angenommen:
Partei A: Eine Grundstück ist privat vermietet und von einer Gruppe Leuten bewohnt, die - sagen wir mal - ihren eigenen Lebensrhytmus haben (zu Wohnmobilen umgebaute LKW, Kampfhunde u.ä.).
Partei B: Gegenüberliegend von diesem Gelände liegt ein Mietshaus.
Von Partei A geht regelmäßig Lärm aus mit Flexmaschinen, Gehämmer, Kreissägen, usw., teils mit lauter Musik untermalt. An den eigenen „Fahrzeugen“ gibt es halt immer was zu tun.
Partei A ist sich der Belästigung bewußt, Ordnungsamt und Polizei kennen die Situation. Um dem Ordnungamt aus dem Weg zu gehen, wird nun die Lärmbelästigung vorzugsweise auf Zeiten nach 17 Uhr verlegt.
Ein persönliches Gespräch scheuen sogar aufgrund der Kampfhunde die Polizei, der Vermieter des Geländes A sitzt hunderte Kilometer entfernt und läßt sich durch einen Hausmeister vertreten.
Ohne nun direkt hier eine Lärmmessung vorgenommen zu haben gehen diese Emissionen deutlich über das hinaus, was in Mischgebieten erlaubt ist.
Fragen nun zu dieser angenommenen Situation:
Welches Vorgehen wäre ratsam, um eine Unterlassung dieser regelmäßigen Belästigungen zu erwirken? Sollten die Parteien aus B den Vermieter auffordern, hier einzuwirken?
Da auch in solch einer Situation eine Minderung gerechtfertigt wäre, wieviel könnte Partei B hier theoretisch ansetzen? Um die 10% entscheiden hier die Gerichte nach meiner Recherche.
Danke für Inputs!
P.S.: Kann sein, daß das schonmal hier besprochen wurde, hab über die Suche nichts gefunden. Sorry.