Wie geht man am besten als Vermieter vor, wenn der Mieter „vergessen“ hat, sich als Kunde beim Energieversorger anzumelden und dem Vermieter nun eine Rechnung für 10 Monate ins Haus geflattert kam? Problem ist auch, dass der Vertrag schon am 31.12.2006 endet und es ohnehin Schwierigkeiten gibt (Mieter möchte Frist nicht einhalten und es wird befürchtet, dass er demnächst verschwunden ist)…
wo gibt es denn so was, dass erst nach 10 Monaten eine Stromrechnung kommt? Hier in Hessen kommt die jeden Monat!!!
Ich melde meine Mieter immer selbst an und ab, ein zusätzlicher Service von mir.
Würde die Rechnung an den Stromversorger zurückschicken und die Adresse des Mieters angeben, natürlich ganz verwundert, denn der müsste sich ja doch wohl angemeldet haben, ob man das verschlampt hat?
wenn der Vermieter nicht alles verpennt hat, hat er mit dem Mieter ein Übernahmeprotokoll erstellt. Darin wäre dann auch der Stand des Stromzählers verzeichnet.
Hat er das nicht, hat er wahrscheinlich auch keine Angaben im Abnahmeprotokoll mit dem Vormieter.
Wie er das dann erklären will, weiss ich auch nicht. Dann bliebe wohl nur eine Schätzung, da der Mieter sich kaum damit rausreden kann, dass er niemals Strom verbraucht habe…
(Ich wünsche dem Vermieter natürlich in diesem Fall, dass er irgendwann mal etwas protokoliert hat. Hat er?)
Selbstverfreilich ist der Zählerstand bei Übernahme bekannt. Bei Kontrolle der Rechnung ist allerdings aufgefallen, dass der Energieversorger diesen Stand einem falschen Datum zugeordnet hat, nämlich dem 01.01. statt dem 31.01. (da wurde die Wohnung von der vorherigen Mieterin mit Zählerstand abgemeldet).
Ich kann zu alledem nur sagen: Vermieten bringt nichts als Ärger und Arbeit - zumindest nach meinen Erfahrungen.
kommt mir das alles spanisch vor. Der Zähler ist doch der Wohnung zugeordnet und nicht dem Vermieter. Also hat der Energieversorger doch das Problem mit Mieter und nicht dem Vermieter. Sollte er allerdings versuchen, sich am Vermieter schadlos zu halten, hat er wohl vor Gericht schlechte Karten.
Also, wo ist hier das Problem??
Gott sei Dank hat der Vermieter noch eine Kaution in der Hand.
Womöglich kann man die Forderung damit verrechnen?!
Der Energieversorger weiß ja (bisher) gar nicht, dass die Wohnung wieder vermietet ist und er sich an den Mieter wenden könnte/müsste. Daher wendet sich die EVL (in diesem Fall) an den Vermieter.
Mal sehen, vielleicht hilft ja ein Telefonat weiter.
dann sind vielleicht auch die berechneten Preise für die Einheiten nicht richtig, so viel ich weiß gibt es - sofern bei leerer Wohnung - der Strom auf den Vermieter läuft einen anderen Tarif.