Frage : Darf generell ein Vermieter alle Bäume auf seinem Grundstück fällen ?
Gibt es sowas wie geschützten Baumbestand, z.B. ab einer gewissen Grösse der Bäume ?
Wenn Renovierungsarbeiten, ( wie z.B. Umrüstung von Kohlofen auf Zentralheizung, Fensterbau, Badrenovierung, etc.)im Winter durchgeführt werden, gibt das dem Mieter generell Grund, zur Mietminderung ?
Frage : Darf generell ein Vermieter alle Bäume auf seinem
Grundstück fällen ?
Gibt es sowas wie geschützten Baumbestand, z.B. ab einer
gewissen Grösse der Bäume ?
Hallo Melli,
meine Glaskugel sagt mir gerade nicht, ob deine unbekannte Stadt/Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat. Falls ja und dein Vermieter hatte die Genehmigung zum Fällen der Bäume, dann war es rechtlich auch O.K. Falls solch eine Satzung nicht existiert, braucht er auch keine Genehmigung.
Grüße
Ulf
Frage : Darf generell ein Vermieter alle Bäume auf seinem
Grundstück fällen ?
das kommt darauf an
Eine schnelle Fällung kann z.B. bei Gefährdung notwendig sein, bei Fichten z.B. Borkenkäferbefall, oder Kernfäule oder Sturmschaden…
Gibt es sowas wie geschützten Baumbestand, z.B. ab einer
gewissen Grösse der Bäume ?
das kommt, wie immer, auf die Umstände und die lokalen Vorschriften an.
Zuständig in dem Fall sollte die Untere Naturschutzbehörde sein.
Gruß
Mike
Zuständig in dem Fall sollte die Untere Naturschutzbehörde
sein.
Hallo Mike,
nur wenn in den Bäumen geschützte Arten leben oder die Bäume als Naturdenkmal ausgewiesen sind.
Sonst ist prinzipiell die Stadt/Gemeinde zuständig, falls sie eine Rechtsgrundlage hat (Baumschutzsatzung).
Grüße
Ulf
Hallo
es gibt auch noch eine Bestimmung wonach Bäume ab einem gewissen Stammumfang nicht gefällt werden dürfen, das kann man bei der Gemeinde/Stadt erfragen.
Bei Austausch Heizung im Winter besteht mit Sicherheit das Recht der Mietminderung.
Das kommt davon…
… wenn man in einer Kreisfreien Stadt wohnt…
Bei uns haben die das (sinnvollerweise) zusammengelegt 
Gruß
Mike
Hi!
es gibt auch noch eine Bestimmung wonach Bäume ab einem
gewissen Stammumfang nicht gefällt werden dürfen, das kann man
bei der Gemeinde/Stadt erfragen.
Dies ist korrekt! Beispiel aus der eigenen Praxis: Mein Ex-Vermieter
wollte lustigerweise in einer Nacht-und-Neben-Aktion einen ziemlich
dicken und hohen Ahorn fällen („Das Laub nervt und die Entfernung
kostet mich nur Geld“).
Die gesammten Vermieter fanden dies gar nicht so toll (Tenor: nun
noch weniger Grün in der Stadt) und riefen die Polizei! Diel kamen
(überraschenderweise) auch ziemlich promt und stellen fest, dass
keine Genemigung vorlag. Aufgrund des Durchmessers des Stammes durfte
er nicht gefällt werden. Der Vermieter hatte eine Strafe von mehreren
Tausend Euro zu zahlen und der Baum steht noch.
Gruß
Falke
es gibt auch noch eine Bestimmung wonach Bäume ab einem
gewissen Stammumfang nicht gefällt werden dürfen
Hallo Irene,
du hast wohl herausgefunden, um welche Stadt oder Gemeinde es geht, dass du das beurteilen kannst?
Es kann sein, dass es für den Ort eine Baumschutzsatzung gibt, muss aber nicht.
Welche Bäume dann geschützt sind, weicht bei den Städten/Gemeinden teilweise erheblich ab. Manchmal sind Bäume ab 5 cm Stammdurchmesser geschützt oder aber erst ab 30 cm. Manchmal stehen Nadelbäume und Obstbäume nicht unter Schutz.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
warum so angriffslustig?
Warum soll ich mir die Mühe machen herauszufinden aus welcher Stadt jemand kommt? Diese Bestimmung ist z.B. in unserer Gemeinde so und es kann ja sein, dass dies anderswo auch gilt.
Hast du ja nun quasi bestätigt und nicht wie in deiner 1. Antwort von „denkmalgeschützten oder bestimmten Arten“ diese Bestimmung ausgeschlossen.
Gruß
Irene
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Irene,
Bestimmung ist z.B. in unserer
Gemeinde so und es kann ja sein, dass dies anderswo auch gilt.
Das hier ein Expertenforum und nicht wer-vermutet-was. Insbesondere in einem Rechtsbrett sollte man sich Vermutungen zurückhalten.
Hast du ja nun quasi bestätigt und nicht wie in deiner 1.
Antwort von „denkmalgeschützten oder bestimmten Arten“ diese
Bestimmung ausgeschlossen.
Du solltest schon genau lesen. Einmal ging es darum, wer prinzipiell zuständig ist und bei dem anderen Beitrag ging es darum, dass es beim Baumschutz sehr unterschiedliche Reglungen gibt. Das kann soweit gehen, dass selbst sehr große Bäume in einer Gemeinde nicht geschützt sind, da sie keine Baumschutzsatzung hat.
Grüße
Ulf
Hallo!
Bestimmung ist z.B. in unserer
Gemeinde so und es kann ja sein, dass dies anderswo auch gilt.Das hier ein Expertenforum und nicht wer-vermutet-was.
Insbesondere in einem Rechtsbrett sollte man sich Vermutungen
zurückhalten.
Da widerspreche ich. Erstens, weil ja der konkrete Hinweis erteilt wurde, bei der jeweiligen Gemeinde nachzufragen und zweitens, weil es hier sowieso die Regel ist, dass „Experten“ Vermutungen äußern, die sie als fundierte Antwort darstellen, die bei rechtlich einigermaßen gebildeten Menschen aber nur Kopfschütteln hervorrufen.
Wer hundertprozentig fundierte Antworten haben will soll sich nicht an ein Forum wenden, sondern an einen Rechtsanwalt, der für seine Auskünfte im Ernstfall in der Haftung ist.
Gruß,
Florian.
Vielen Dank allerseits, für die eingegangenen Antworten !
Es handelt sich übrigens um die Stadt Dortmund, an deren Bürgerservice, bzw, Grünflächenamt ich mich per E-mail gewand habe, um Klarheit in der Angelegenheit zu bekommen.
Meiner Meinung nach sollte gerade in Städten, mit so hoher Feinstaubbelastung wie hier, jeder Baum geschützt sein.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es handelt sich übrigens um die Stadt Dortmund
Meiner Meinung nach sollte gerade in Städten, mit so hoher
Feinstaubbelastung wie hier, jeder Baum geschützt sein.
Hallo Melli,
Hier die Baumschutzsatzung von Dortmund. [http://www1.dortmund.de/upload/binarydata_do4ud4cms/…](http://www1.dortmund.de/upload/binarydata_do4ud4cms/34/24/11/00/00/00/112434/baumschutzsatzung 2 6__6.pdf) . Da müssen die Bäume schon richtig groß sein, damit sie geschützt sind. (Stammumfang 80 cm)
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
na - das wusste ich ja nicht, dass ich hier „Experte“ sein muss.
Wenn alle Antworten rechtlich und sachlich stimmen müssen, dann müsste ich mich leider verabschieden, aber soviel ich weiß, darf hier sowie so keine Rechtsberatung stattfinden.
Aber auch Experten können sich irren…
Danke Florian für deinen aufmunternden Beistand *lach*