Hallo,
ein Fall stellt sich wie folgt dar:
Mieter A hat eine Wohnung von einer ehemaligen, nicht mehr ereichbaren Kollegin OHNE Wohnungsprotokoll übernommen. Gemäß Mietvertrag wurde die Wohnung:
„… renoviert übergeben, ein Übergabeprotokoll wurde nicht erstellt“. Unter § 27 Sonstiges wurde vereinbart, dass „der Mieter sich verpflichtet, bei Auszug die Wohnung zu renovieren“. Dies soll auch fachmännisch geschehen, eine der Altbau-Türen ist sehr verwohnt und wird gestrichen. Eine zweite Tür wird gesäubert. Insgesamt wird die Wohnung besser übergeben als erhalten, was jedoch relativ und nicht nachweisbar ist.
Wie ist die Rechtslage, nachdem die Wohnung ohne Wohnungsprotokoll übernommen wurde? Kann der Vermieter oder der Nachmieter irgendwelche Ansprüche stellen ?
Für Informationen im voraus vielen Dank!!
Gruß ML
Hallo Mona,
Wie ist die Rechtslage, nachdem die Wohnung ohne
Wohnungsprotokoll übernommen wurde? Kann der Vermieter oder
der Nachmieter irgendwelche Ansprüche stellen ?
Ansprüche stellen kann der Vermieter schon, aber er muss sie im Zweifelsfall auch nachweisen können. Wenn er selbst auf ein Übergabeprotokoll verzichtet, ist das nicht gerade von Vorteil für ihn.
Der Nachmieter kann nur dem Vermieter gegenüber reklamieren.
Gruß!
Horst
Horst, vielen Dank für deine Hilfe !
Gruss
ML