Höhe der Nebenkostennachzahlung

Hallo,

mich interessiert, ob es ein Obergrenze hinsichtlich der Höhe der Nebenkostennachzahlung gibt? Z.B., dass sie nur x Prozent der Mietkosten betragen darf, um es einem „verzerrten“ Mietpreis vorzubeugen (bestehend aus der Kaltmiete, einer relativ geringen NK-Pauschale und einer immens hohen NK-Nachzahlung).

Vielen Dank für Eure Hilfe!
M.I.

Hallo Maria,

mich interessiert, ob es ein Obergrenze hinsichtlich der Höhe
der Nebenkostennachzahlung gibt?

Nein.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hi,

mich interessiert, ob es ein Obergrenze hinsichtlich der Höhe
der Nebenkostennachzahlung gibt? Z.B., dass sie nur x Prozent
der Mietkosten betragen darf, um es einem „verzerrten“
Mietpreis vorzubeugen…

Nein, eher nicht. Guckst Du: http://www.bmgev.de/mietrecht/bgh-urteile/ (Urteil vom 11.02.2004 - VIII ZR 195/03).

Der Hoffnungsschimmer für den Mieter sind die dort angesprochenen „besonderen Umstände“. Diese gilt es aber, zu beweisen.

Gruß
Bonsai

Hallo,

nein, die gibt es nicht.
Es gibt aber „clevere“ Vermieter, die durch geringe NK-Vorauszahlungen die KM „drücken“. Als Mieter kann man aber verlangen, dass die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen „angemessen“ sind. Also nicht 80 € Vorauszahlung = 960 € pro Jahr + 1500 € Nachzahlung.

Wenn das Haus nicht neu und der Vermieter auch nicht, weiß er was an NK ungefähr anfällt.

Nimmt er trotzdem eine geringe Vorauszahlung um den KM-Preis angenehmer zu machen beginnt für mich da die „arglistige Täuschung“.
Ob man als Mieter per Gesetz da was machen kann weiß ich nicht, auf jeden Fall sollte man darauf bestehen die Vorauszahlungen zu erhöhen oder aber kündigen.

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Halo Maria,

nein, die gibt es leider nicht.

ich habe einmal ein Praktikum bei einem Imm.Makler gemacht, da war es absolut üblich die PReise anzupassen, um sogenannte Schwellenwerte zu unterschreiten

350 KM + 190 NK wurden dann zu 350 KM und 145 NK, so dass die Gesamtmiete unter 500 lag. Die wenigsten Mieter ziehen nach einem halben, dreiviertel Jahr wieder aus, weil die NK höher sind. Falls sie es doch tun, kassiert der Makler beim nächsten Mieter wieder seine Provision… und fährt grinsend seinen Porsche :open_mouth: :wink:

Nicht lustig, doch eine wahre Geschichte… leider.

Die sinnvollste Möglichkeit dem vorzubeugen:
VOR der Unterschrift des Mietvertrages bei dem Gaslieferant anrufen und nach den Daten des Vormieters fragen - die dürfen natürlich keine Auskunft geben, doch wenn man die angesetzte Pauschale nennt, sagen sie schon: das passt oder eben nicht.
Alternativ fragt man mal beim Nachbar nach der Tel. der Firma die abrechnet (bei Wärmemengenzählern).

Grüsse

Calesca

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