schlafmöglichkeit in bürofläche

hallo liebe wer-weiss-was-experten,

ist es ohne vorherige absprache mit dem vermieter erlaubt, schlafmöglichkeiten im büro (nebenraum) einzurichten, damit MA wenn notwendig (zb kurz vor deadline) bis spät abends arbeiten können, dann einfach nach nebenan zum schlafen gehen und morgens direkt wieder vor ort sind?

danke im voraus.

Hallo Christian,

was sollte dagegen sprechen?

Gruß!

Horst

kA. :smile:

deswegen frage ich halt.

konkret sieht es so aus, dass zwei mitarbeiter halt regelmäßig im büro übernachten, weil sie keinen bock mehr haben, abends nach hause (sind natürlich mit ihrer privaten adresse beim einwohnermeldeamt gemeldet :smile:) zu fahren.

wollte nur sicher sein, dass sowas kein problem darstellt (–> unsachgemäße nutzung des mietobjektes; irgendein mir nicht bekanntes gesetz).

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn es ein Gestz gegen „Schlafen im Büro“ gäbe, dann wären die meisten Beamten Harz IV-Empfänger.

Aber der Vermieter würde vielleicht ins Grübeln kommen, wenn er an einem Himmelbett vorbei und übers Wasserbrett drüber zum Schreibtisch muss.

:wink:

Horst

Hallo Christian,

Deine Frage als solche ist ja schon beantwortet. Trotzdem wundert es mich natürlich, warum man in diesem so klaren Fall nicht einfach den Vermieter freundlich befragt: „Lieber Herr Vermieter, aufgrund von blafasel kann es gelegentlich vorkommen, dass meine Mitarbeiter in der Firma pennen. Deshalb würde ich gerne ein oder zwei Gästebetten aufstellen. Haben Sie da was dagegen? Das wird allenfalls in Stosszeiten zum Projektende x-mal pro Woche/Monat/Jahr vorkommen.“

Achja, ganz davon abgesehen müssen natürlich trotzdem alle gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten der Mitarbeiter eingehalten werden. Aber das ist eine andere Geschichte und hier sicherlich nicht relevant :wink:

*wink*

Petzi