Hallo,
im Kollegenkreis ist wieder eien Frage aufgetaucht, die wir aus eigener Kraft nicht zuende diskutieren konnten …
Folgendes Szenario:
Mieter „M“ gibt nach Mietende die Wohnungschlüssel an den Vermieter „V“ zurück. Erhalt der Wohnungschlüssel, ordnungsgemäße Übergabe der Mietsache sowie die Zählerstände sind auf dem formlosen Protokoll dargestellt und von „V“ unterschrieben worden.
Ferner ist ebenfalls eine Textpassage die da ungefähr lautet: „der Vermieter hat keine weiteren Ansprüche an den Mieter“ (bzw. ex-Mieter)
Nun vertritt mein Kollege die Ansicht, das der ehemalige „V“ dennoch Anspruch auf ein evtl. Nebenkostennachzahlung hat. Mietsache an sich und Nebenkosten sind zwei Paar Schuhe, die getrennt voneinander abgehandelt werden
Ich habe argumentiert, das „V“ keinen Anspruch hat, da er ja mit dem Übergabeprotokoll eine Art Verzichtserklärung auf Ansprüche unterschrieben hat.
Stellen wir uns mal vor es sei anders:
Ich weiß, dass ich Ende Nov. ausziehen werde und reduziere meine Daueraufträge Gas, Wasser, Strom einfach auf die Hälfte… lasse den Vermieter unterschreiben und ätschhbätsch?
Der Vermieter kann ja weder die Höhe meines Verbrauchs (täglich 23 Grad mit offenem Fenster, täglich morgens und abends ein Wannenbad…), noch die Höhe meiner Abschlagszahlungen wissen.
Die Unterschrift kann sich also nur auf den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung und die Zählerstände beziehen.
Dies dient dem Schutz des Mieters, dass danach keine Forderungen mehr kommen, die erst nach der Übergabe entstanden sind.
Z.B. könnte der Vermieter noch eine Renovierung vornehmen (Stromkosten) oder über Winter heizen (bis er einen Nachmieter hat) und die Kosten bis zur Abrechnung dem Mieter in Rechnunge stellen.
Oder es könnte eingebrochen werden, die Wohnunge wurde verwüstet
(Natürlich wollen wir hier niemandem etwas unterstellen!!!) und muß renoviert werden.
Um dies zu vermeiden, werden Wohnungsübergabeprotokolle geschrieben.
Freundliche Grüsse
Calesca
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