Übergabeprotokoll nach Mietende

Hallo,
im Kollegenkreis ist wieder eien Frage aufgetaucht, die wir aus eigener Kraft nicht zuende diskutieren konnten …

Folgendes Szenario:
Mieter „M“ gibt nach Mietende die Wohnungschlüssel an den Vermieter „V“ zurück. Erhalt der Wohnungschlüssel, ordnungsgemäße Übergabe der Mietsache sowie die Zählerstände sind auf dem formlosen Protokoll dargestellt und von „V“ unterschrieben worden.
Ferner ist ebenfalls eine Textpassage die da ungefähr lautet: „der Vermieter hat keine weiteren Ansprüche an den Mieter“ (bzw. ex-Mieter)

Nun vertritt mein Kollege die Ansicht, das der ehemalige „V“ dennoch Anspruch auf ein evtl. Nebenkostennachzahlung hat. Mietsache an sich und Nebenkosten sind zwei Paar Schuhe, die getrennt voneinander abgehandelt werden

Ich habe argumentiert, das „V“ keinen Anspruch hat, da er ja mit dem Übergabeprotokoll eine Art Verzichtserklärung auf Ansprüche unterschrieben hat.

Wer-weiss-wer recht hat? Ich oder mein Kollege?

Vielen Dank für die Antworten
Jimmy

Hallo James,

da hat der Kollege recht. Das Übergabeprotokoll bezieht sich nur auf die ordnungsgemäße Übergabe der Mietsache.

Die Nebenkosten betreffen die Betriebskosten und die Verbrauchskosten. Beides kann oft erst Monate später berechnet werden.

Gruß!

Horst

Hallo Sir James,

nur damit noch einer antwortet, auch wenn die gleiche Meinung vertreten wird:

Zwei Paar Schuhe. Mietsache okay, hier kann keine Nachforderung wegen Reparaturen etc. kommen.

NK und Verbrauchskosten werden im Jahresrhythmus abgerechnet und sind (evtl.) noch nachzuzahlen.

Gruß
Nita

Hallo Jimmy,

ja, es sind zwei paar Schuhe.

Stellen wir uns mal vor es sei anders:
Ich weiß, dass ich Ende Nov. ausziehen werde und reduziere meine Daueraufträge Gas, Wasser, Strom einfach auf die Hälfte… lasse den Vermieter unterschreiben und ätschhbätsch?
Der Vermieter kann ja weder die Höhe meines Verbrauchs (täglich 23 Grad mit offenem Fenster, täglich morgens und abends ein Wannenbad…), noch die Höhe meiner Abschlagszahlungen wissen.

Die Unterschrift kann sich also nur auf den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung und die Zählerstände beziehen.

Dies dient dem Schutz des Mieters, dass danach keine Forderungen mehr kommen, die erst nach der Übergabe entstanden sind.
Z.B. könnte der Vermieter noch eine Renovierung vornehmen (Stromkosten) oder über Winter heizen (bis er einen Nachmieter hat) und die Kosten bis zur Abrechnung dem Mieter in Rechnunge stellen.
Oder es könnte eingebrochen werden, die Wohnunge wurde verwüstet
(Natürlich wollen wir hier niemandem etwas unterstellen!!!) und muß renoviert werden.

Um dies zu vermeiden, werden Wohnungsübergabeprotokolle geschrieben.

Freundliche Grüsse

Calesca

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]