Kündigung (Frist und Form)

Hallo,

folgender Fall beschäftigt mich:

In einer Wohngemeinschaft (alle 6 Bewohner sind gleichberechtigte Hauptmieter) möchte die Person A ausziehen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung wurde lediglich mündlich gegenüber den anderen Mitbewohnern ausgesprochen. Dies erfolgte ca. am 13.09.06. Die Kündigung soll zum 15.11.06 wirsam sein.
Bisher waren unformelle Kündigungen zum 1. eines Monats in der WG üblich. Das hat auch Person A bei anderen Mitbewohnern so erfahren. Nun kündigt die Person A an, nur noch bis einschl. Oktober ihren Mietanteil zu zahlen, mit der Begründung, dass es einen potentiellen Nachmieter für Person A gibt. Dieser Nachmieter wurde nicht von der Person A gestellt, sondern selbstständig von den anderen Mitbewohnern gesucht. Eine Nachmieterklausel existiert in dem Mietvertrag nicht.

Ist diese Kündigung rechtens?
Was kann man machen, um den gesamten Mietanteil von der Person A zu erhalten?

Es wäre sehr hilfreich, wenn ihr mir die zugehörigen Paragraphen nennen könntet.

Vielen Dank im voraus!

Gruß Nicole

Hallo Nicole,

Was mich wundert ist, dass nicht bestritten wird, dass ein Nachmieter bereits gefunden wurde. Warum soll dann A dennoch Miete zahlen? Oder übernimmt der Nachmieter erst später?

Wenn alle Hauptmieter sind, könnte man A natürlich das Leben schwer machen. Das könnte aber auch bedeuten, dass der gesamte Vertrag aufgelöst und unter den übrigen/neuen Mietern neu geschlossen werden müsste.

Wenn das bisher einvernehmlich ging, sollte man das nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

Gruß!

Horst

Da habe ich mich anscheinend nicht richtig ausgedrückt.

Jemand ist zwar an dem freien Zimmer interessiert, jedoch sind die übrigen Mitbewohner nicht sicher, ob das der Richtige für die WG ist.

Dann sollte man A vielleicht mal erzählen, dass er als einer der Hauptmieter sich nicht vor seiner Verantwortung drücken kann.

Er kann eigentlich auch überhaupt nicht einfach so kündigen. Wem eigentlich? Dem Vermieter oder der Mietergemeinschaft? Es bedarf der Einwilligung von allen. Und wie bereits erwähnt: Im Zweifelsfall müsste ein ganz neuer Vertrag her.

A riskiert also, dass seiner Kündigung überhaupt niemand zustimmt und damit bleibt er im Vertrag, bis eine andere Lösung gefunden wird.

Auch er sollte also in jedem Fall an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sein.

Gruß!

Horst