Hallo zusammen, jetzt noch mal der zweite Versuch.
Das ist jetzt also ein rein hypothetisches Beispiel.
Eine Person zieht aus ihrer Mietwohnung aus und es wird ein geringfügiger Schaden, z.B. am Herd (Elektrogerät => Haftpflichtversicherung zahlt nicht) festgestellt.
Da das Gerät schon relativ alt ist und es keine Ersatzteile mehr dafür gibt, bechließt der Vermieter, ein neues Gerät anzuschaffen und einen angemessenen aber noch nicht bekannten Betrag von der Kautionsrückzahlung abzuziehen.
Nachdem einige Zeit ins Land gegangen ist, bekommt der ehemalige Mieter eine Kautionsabrechnung, die er für völlig überhöht hält.
Dazu nehmen wir einmal an, es wird auf der Kautionsabrechnung zusätzlich noch ein Posten aufgeführt, z.B. die Anfahrt für die Montage eines zu breiten Herdes, der auf eine Falschbestellung des Vermieters zurückzuführen ist.
Der ehemalige Mieter beschließt jetzt, der Kautionsabrechnung zu widersprechen.
Kann er das einfach per Brief machen, oder muss er dazu ein Einschreiben, vielleicht sogar mit Rückschein, aufgeben?
Und welcher Anteil an einem neuen Gerät ist tragbar, wenn das alte z.B. ein 10 Jahre alter Herd ist, der seine besten Zeiten schon lange hinter sich hat?
Muss der ehemalige Mieter die Kosten tragen, die durch Falschbestellungen des Vermieters entstehen?
Und welcher Anteil an einem neuen Gerät ist tragbar, wenn das
alte z.B. ein 10 Jahre alter Herd ist, der seine besten Zeiten
schon lange hinter sich hat?
Hier dürfte wohl der Abzug „alt für neu“ gelten. Will sagen: Der Mieter muss nur den Preis für einen „alten“ Herd bezahlen. Den Rest zahlt der Vermieter, er hat ja auch den Vorteil der Wertsteigerung.
Da bleibt bei einem 10 Jahre alten Herd kaum was übrig.
Muss der ehemalige Mieter die Kosten tragen, die durch
Falschbestellungen des Vermieters entstehen?
Nein. Problem wird aber der Nachweis dafür sein. Streng genommen hat natürlich der Geschädigte/Vermieter die Beweislast für die Erforderlichkeit der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sache. Aber wenn ein Vermieter eine Rechnung vorliegt, die nicht ganz offensichtlich überteuert ist, dann wird es für den Mieter sehr schwer dagegen zu argumentieren.
Oder steht auf der Rechnung ein gesonderter Posten: „Überflüssige Fahrtkosten wegen der Dummheit des Herd-Bestellers“ ?
Hi, danke schon mal.
Dann wäre es wohl der ehemalige Mieter würde dem Vermieter eine Frist setzen, bis wann die neue Kautionsabrechnung erfolgen muss.
Der Begriff „alt für neu“ wird dem ehemaligen Mieter sicher sehr helfen
Muss der ehemalige Mieter die Kosten tragen, die durch
Falschbestellungen des Vermieters entstehen?
Nein. Problem wird aber der Nachweis dafür sein. Streng
genommen hat natürlich der Geschädigte/Vermieter die
Beweislast für die Erforderlichkeit der Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Sache. Aber wenn ein Vermieter eine
Rechnung vorliegt, die nicht ganz offensichtlich überteuert
ist, dann wird es für den Mieter sehr schwer dagegen zu
argumentieren.
Oder steht auf der Rechnung ein gesonderter Posten:
„Überflüssige Fahrtkosten wegen der Dummheit des
Herd-Bestellers“ ?
Gruß, trobi
Die Anfahrt und Montage wurde von einer Firma durchgeführt, die letztendlich den Herd gar nicht einbaute. Es war eine gesonderte Rechnung, die der anderen Rechnung bei lag.
Dazu gibt es auch einen Zeugen (einen der jetzigen Mieter), der bei der Falschlieferung dabei war und vom Monteur erzählt bekam, dass der Herd offensichtlich nicht passen kann.
Auf der Rechnung waren also nur die Anfahrt und eine halbe Monteurstunde aufgeführt, mit dem Vermerk „Herd passt nicht“.