einige Altbauwohnungen sind Anfang der 1990iger Jahre saniert worden, sodaß sie über Gasheizung beheizt werden. Die Kachelöfen, die mit Briketts beheizt wurden, sind aus ästhetischen Gründen in der Wohnung belassen worden.
Seit zwei Jahren beheizen einige Mieter ihre Wohnungen sowohl mit Gas als auch mit Briketts.
Laut Schornsteinfeger sollen die Kachelöfen alle 2 - 3 Jahre von einem Ofenbauer gründlich durchgesehen werden.
Wer muß in diesem Fall die Kosten tragen? Mieter oder Vermieter?
In welchem Preisspektrum bewegt sich die Überprüfung eines Ofens?
Seit zwei Jahren beheizen einige Mieter ihre Wohnungen sowohl
mit Gas als auch mit Briketts.
Laut Schornsteinfeger sollen die Kachelöfen alle 2 - 3 Jahre
von einem Ofenbauer gründlich durchgesehen werden.
Wer muß in diesem Fall die Kosten tragen? Mieter oder
Vermieter?
da ja auch die Wartungskosten für die Gastherme auf den Mieter umgelegt werden können, vermute ich, dass das auch für die Ofen-Wartungskosten gilt. Sollte also eine Zahlung der Heizungswartung durch die Mieter vereinbart sein, dann gälte das auch für die Öfen.
In welchem Preisspektrum bewegt sich die Überprüfung eines
Ofens?