Hallo Forum,
folgende Frage:
ein Mietstreit/Minderung wegen Bauarbeiten landet vor dem Amtsgericht.
Der Mieter ist Beklagter. Es wird Klage erhoben, dieser durch RA des Mieters erwidert/widersprochen.
Daraufhin schreibt RA des Klägers einen für den Kläger „unzumutbaren“ Text, der die Klageerwiderung widerlegen soll.
Das Gericht schickt einen Vergleichsvorschlag an die Parteien.
Der Vergleich ist für den Beklagten nicht zumutbar.
Leider ist der RA des Beklagten nicht sonderlich engagiert dem Beklagten bei seiner Sicht der Dinge/Wahrheit des Geschehens behilflich zu sein und empfiehlt die Annahme des Vergleichs.
Der Beklagte entzieht dem RA das Mandat und schreibt seine Erwiderung und Begründung dafür an das Gericht.
Nun liegt dem Beklagten eine Ladung des Gerichts vor, zur Klärung des Sachverhalts.
Kann mir hier jemand Auskunft darüber geben, was DAS bedeutet ?
Heißt das Hauptverhandlung ? Beweisaufnahme ?
Heißt das der Beklagte allein mit dem Gericht oder ist dort eine Gegenüberstellung/Befragung mit anderen am Rechtsstreit Beteiligten
zu erwarten ?
Wäre es dann nicht doch sinnvoll sich Rechtsbeistand zu nehmen ?
Für Antworten vielen Dank im Voraus.
Gruss
gretell