Ein Mieter zieht nach 11 Monaten aus seiner Wohnung aus. Mit dem Vermieter wurde vereinbart das die Renovierung von einer Malerfirma gemacht wird. Der Mieter verschließt also nur die Bohrlöcher und streicht einmal kurz zur begradigung drüber. Der Vermieter schickt die komplette Rechnung von der Malerfirma an den ehemaligen Mieter. Der Mieter soll die kompletten Malerarbeiten zahlen weil das drüberstreichen über die Bohrlöcher als Beschädigung der Mietsache angesehen wird. Normalerweise braucht der Mieter für die Kosten garnicht aufkommen, weil im Mietvertrag starre Fristen geregelt sind und die Beteilung der Kosten erst ab 1 Jahr Mietzeit. Für den Vermeiter egal, weil es hier um eine Beschädigung der Mietsache geht. Welche Argumentation kann der Mieter nicht einbringen oder hat der Vermieter hier Recht ?
[Begrüßung:] Hallo Someday,
der Vermieter hätte dem Mieter wenigstens die Chance zur Nachbesserung geben müssen. Hat er das nicht getan, war der Maler sein Privatvergnügen.
[Gruß:] Gruß!
[Name:] Horst
Der Vermieter hat erst mitgeteilt er wird die Wohnung durch eine Malerfirma streichen lassen, dann teilte er am 12.07. mit die Wohnung soll vom Mieter bis 17.07. nun doch gestrichen werden. Dies wurde abgelehnt weil er mitteilte das er die Malerfirma bestellt. Das drüberstreichen über die Bohrlöcher sieht er nun als Beschädigung der Mietsache an. Die Kosten seien vom Mieter komplett selbst zu zahlen.
Von hier aus schwer zu beurteilen…
Aber die Ablehnung des Mieters könnte durchaus berechtigt sein, wenn der Vermieter gleich „seinen“ Maler ins Spiel gebracht hat.
Wie gesagt: Der Vermieter hätte dem Mieter eine Frist zur Nachbesserung stellen müssen. Und der Mieter hätte auch selbst einen - vielleicht günstigeren - Maler beauftragen können.
Hat der Vermieter definitiv diese Möglichkeiten nicht geboten, sieht es gut für den Mieter aus.
Gruß!
Horst
Hallo
frage mich jetzt wieso nach 11 Monaten die Wohnung durch einen Maler renoviert werden muss, wenn auch noch starre Fristen angegeben sind.
Oder verstehe ich hier irgendwas nicht?
Ein Mieter von mir zieht morgen aus und da ich auch starre Fristen im MV habe muss er eigentlich gar nichts machen - oder sehe ich das falsch und er muss doch renovieren???
Ganz einfach, der Mieter hat die Bohrlöcher zugeschmiert und mit weißer Farbe drübergestrichen, nun sind hell/dunkel unterschiede zu erkennen, laut Vermieter ist dies eine Beschädigung der Mietsache,Renovierungskosten soll Mieter alleine zahlen. Eine Renovierung wollte er sowieso vornehmen lassen.
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