Vermieter stellt vertraglich falschen Mietzins

Hallo,

wie ist das eigentlich, wenn ein Vermieter (Großvermieter) bei Vertragsabschluss einen Mietvertrag über einen vereinbarten Mietzins von X ausstellt, dem Mieter zur Unterschrift vorlegt, und dieser auch selbst von allen Verantwortlichen im Unternehmen unterschrieben wird, und nach ein paar Monaten es dann aber einem neuen Verantwortlichen stört (da weniger Mietzins als Vergleichswohnungen im Bestand) und demzufolge ein beachtlich Höherer Mietzins gefordert wird. Dies geschieht durch persönliche Androhungen + Androhung von Klage.

Laut dem BGB ist doch nur eine maximale Erhöhung nach 15 Monaten von 20 % zulässig!? Diesem würde der Mieter sogar zustimmen, der Vermieter fordert aber mehr und droht hier mit Klage.

Frage: Muss sich der Mieter hier überhaupt Sorgen um die Klage machen!? Oder wird dies gar nicht zur Klage aufgenommen, da rechtswidrig? Wie erfolgt überhaupt eine solche Einklagung?

Der Mieter selbst hat zuvor um korrektur der Zustimmunserklärung gebeten und würde dann einer Erhöhung von 20 % zustimmen. Klage soll daraufhin seitens der Vermieters eingeleitet werden.

Info 1: Der Mieter ist seit 12 Monaten wohnhaft in diesem Objekt, und zahlt bereits seit einiger Zeit mehr Miete als vertraglich festgeschrieben ist. Dem Vermieter wird die Miete unter VORBEHALT monatlich überwiesen.

Info 2: Der Mieter befindet sich zusätzlich in einem Arbeitgeberverhältnis mit dem Vermieter, was dieser hierzu zusätzlich als „Drohmittel“ verwendet.

Vielen lieben Dank für eure Infos…

Auch hallo.

und demzufolge ein beachtlich Höherer Mietzins gefordert wird.

Ohne genauere Kenntnis der Orts- und Sachlage der Wohnung(en): kommt drauf an. Siehe auch http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/PT278.html

Dies geschieht durch persönliche Androhungen + Androhung von Klage.

Ersteres dürfte sicher nicht zulässig sein.

Laut dem BGB ist doch nur eine maximale Erhöhung nach 15
Monaten von 20 % zulässig!?

Korrektur: 20% innerhalb von 36 Monaten.

Zumindest für den Fall des Mietrechts empfiehlt sich jetzt der
Gang zum Anwalt.

Info 2: Der Mieter befindet sich zusätzlich in einem
Arbeitgeberverhältnis mit dem Vermieter, was dieser hierzu
zusätzlich als „Drohmittel“ verwendet.

Da das zwei Paar Stiefel sind (oder ist die Wohnung im Arbeitsvertrag drin ?) dürfte die mietrechtliche Angelegenheit keinen Einfluss auf die arbeitsrechtliche Seite haben. Zumindest sollte der AN deswegen nicht durch beweisbare Schlechtleistung (die eine Kündigung legitimieren könnte) auffallen.

HTH
mfg M.L.

Korrektur: 20% innerhalb von 36 Monaten.

Das meinte ich. Wie gesagt, nach 15 Monaten ist die erste Erhöhung rechtens und dann in 3 Jahren max. 20 %.

Beispiel: Der Vermieter hat vor ~ einem Jahr hunderte von Wohnungen in der Region aufgekauft und um den hohen Leerstand zu beseitigen damalig einen 1 € pro Wohnung Kaltmieten Vertrag (für unbestimmte Zeit) geschlossen. Nun soll die Miete durch einen Eigentümer Wechsel (Vermieter Firma bleibt gleich) sofort auf 4,90 € /m2 angehoben werden. Dies würde ja nun dem 280 Fachen entsprechen…

Da das zwei Paar Stiefel sind (oder ist die Wohnung im Arbeitsvertrag drin ?)

Die Wohnung ist nicht im Arbeitsvertrag enthalten. Es befindet sich auch keine Klausel im Mietvertrag. Es handelt sich um einen gewohnlichen „Standardvertrag“.

Hallo,

ein Mietvertrag ist für beide Seiten rechtlich bindend. Wieso wird also überhaupt eine überhöhte Miete, wenn auch unter Vorbehalt, bezahlt?

Sofort die überhöhte Zahlung einstellen, damit dies nicht später als Anerkenntnis gewertet werden kann.

Sich grundsätzlich erst gar nicht auf nachträgliche Diskussionen über Miethöhe etc. einlassen.

Das Begehren auf Mieterhöhung nach der erst sehr kurzen Mietzeit ist m.E. rechtlich nicht durchsetzbar.

Das beste, sofort ab zum nächsten Mieterverein und Mitglied werden. Damit ist rechtliche Beratung, Übernahme des Schriftverkehrs und ggf. Rechtsschutz inkl. Anwalt des Mietervereins gewährleistet.

Gruss
4sale

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Hallo,

ein Mietvertrag ist für beide Seiten rechtlich bindend. Wieso
wird also überhaupt eine überhöhte Miete, wenn auch unter
Vorbehalt, bezahlt?

Da seitens des Vermieters hierbei der Verlust des Arbeitsplatzes angedroht wird. (Mobbing,…)

Sofort die überhöhte Zahlung einstellen, damit dies nicht
später als Anerkenntnis gewertet werden kann.

Wird seit 12 Monaten unter Vorbehalt bezahlt. Der erste Monat verlief noch gemäß des vertraglich vereinbarten Zins.

Sich grundsätzlich erst gar nicht auf nachträgliche
Diskussionen über Miethöhe etc. einlassen.

Das Begehren auf Mieterhöhung nach der erst sehr kurzen
Mietzeit ist m.E. rechtlich nicht durchsetzbar.

Das beste, sofort ab zum nächsten Mieterverein und Mitglied
werden. Damit ist rechtliche Beratung, Übernahme des
Schriftverkehrs und ggf. Rechtsschutz inkl. Anwalt des
Mietervereins gewährleistet.

Gruss
4sale

Danke!

Hi,

Beispiel: Der Vermieter hat vor ~ einem Jahr hunderte von
Wohnungen in der Region aufgekauft und um den hohen Leerstand
zu beseitigen damalig einen 1 € pro Wohnung Kaltmieten Vertrag
(für unbestimmte Zeit) geschlossen. Nun soll die Miete durch
einen Eigentümer Wechsel (Vermieter Firma bleibt gleich)
sofort auf 4,90 € /m2 angehoben werden. Dies würde ja nun dem
280 Fachen entsprechen…

verstehe ich das richtig: für eine knapp 60m² große Wohnung wurde bislang 1,- € gezahlt?
Wenn das stimmt, ist das Angebot des Mieters „sogar“ einer 20%-Erhöhung freiwillig zuzustimmen, eine schlichte Verarschung des Gegenüber.
Und sofern Du uns hier nicht auf den Arm nimmst wäre gerade auch vor dem arbeitsrechtlichen Hintergrund eine Beratung beim Anwalt sicher eine gute Idee.
In solch einer Situation würde ich mir zudem überlegen, ob ich mir nicht einen neuen Arbeitgeber suche. Besonders angenehm dürfte das Arbeitsklima wohl nicht mehr sein.

Gruß Stefan

verstehe ich das richtig: für eine knapp 60m² große Wohnung
wurde bislang 1,- € gezahlt?

Das ist richtig, und wurde wie gesagt damals angeboten um auch den hohen Leerstand zu bekämpfen.

Wenn das stimmt, ist das Angebot des Mieters „sogar“ einer
20%-Erhöhung freiwillig zuzustimmen, eine schlichte
Verarschung des Gegenüber.

Wieso Verarschung? Fakt ist doch, das der Vermieter max. 20 % erheben darf, und wenn der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit zu dieser Kondition geschlossen wird, kann der Vermieter doch auch kein Hin und Her mit dem Mieter veranstalten, und einen Preis verlangen wie er gerade Lustig ist!?

Und sofern Du uns hier nicht auf den Arm nimmst wäre gerade
auch vor dem arbeitsrechtlichen Hintergrund eine Beratung beim
Anwalt sicher eine gute Idee.

Ich bitte dich. Meine Frage bezieht sich auf einen tatsächlichen Fall. Eigentlich zu verrückt um war zu sein, aber ein Mieter darf doch auch nicht alles mit sich machen lassen. Dafür gibt es doch Verträge?

Der Mieter ist Mitglied im Mieterschutzbund, und wartet dort erstmal eine Beratung ab.

verstehe ich das richtig: für eine knapp 60m² große Wohnung
wurde bislang 1,- € gezahlt?

Das ist richtig, und wurde wie gesagt damals angeboten um auch
den hohen Leerstand zu bekämpfen.

Nun, ich bin kein Anwalt und habe im Mietrecht auch nur Grundkenntnisse. Aber ich könnte mir durchaus vorstellen, daß in solch einem speziellen Fall die Situation nicht so klar ist wie sich das der Mieter wünscht.
Aber einen ganz anderen Hinweis möchte ich noch geben: wenn Vermieter und Arbeitgeber identisch sind, könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, daß die nahezu kostenfreie Überlassung von Wohnraum einen geldwerten Vorteil darstellt, der versteuert werden muß. Wenn dies unterbleibt, wäre das eine strafrechtlich relevante Steuerhinterziehung.

Wenn das stimmt, ist das Angebot des Mieters „sogar“ einer
20%-Erhöhung freiwillig zuzustimmen, eine schlichte
Verarschung des Gegenüber.

Wieso Verarschung?

Dies war ein rein menschlicher Hinweis. Ich würde mir gewaltig verarscht vorkommen, wenn mir jemand anbietet einer Mieterhöhung von 20 Cent zuzustimmen während ich eine marktübliche Miete im Sinn habe.
Deine Argumentation ist ein Rückzug auf formaljuristische Standpunkte. So etwas macht man nur, wenn man kein Interesse an einer Kommunikation hat oder wenn die Fronten völlig verhärtet sind. Solche Spielchen sollte man dann aber wirklich einem Profi überlassen, als Laie tappt man da sehr schnell in die Falle.
In dem von dir geschilderten Fall geht es um wesentlich mehr als nur um Mietrecht. Ich bezweifel, daß die mietrechtliche Seite der Geschichte isoliert betrachtet werden kann. Daß Wohnraum in einem „normalen“ Mieter-Vermieter-Verhältnis kostenfrei und unbefristet überlassen wird, ist eigentlich auszuschließen. Das macht kein Vermieter nur um Leerstand zu bekämpfen, denn der wäre billiger.

Der Mieter ist Mitglied im Mieterschutzbund, und wartet dort
erstmal eine Beratung ab.

Der Mieter sollte dabei bedenken, daß eine gute und richte Beratung nur möglich ist, wenn der Berater über alle Aspekte des Beratungsgegenstands ausreichend informiert ist.
Unter diesem Gesichtspunkt würde ich doch eher eine Beratung bei einem Anwalt empfehlen (auf den der Mieterschutzbund bei voller Kenntnis der Sachlage sowieso verweisen wird).

Gruß Stefan

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