Gibt es eine rechtliche Klausel, die es einem Mieter erlaubt, schon eine Zeit vor Beginn des eigentlichen Mietvertrages in diese Wohnung zu gelangen um beispielsweise Möbel hineinzubringen? Wenn nun der eine Vertrag am 31. endet und der nächste am 01. beginnt, wäre der Umzug ja ziemlich schwierig…
Hallo,
ob es da eine rechtliche Regelung gibt, weiß ich nicht, aber man kann doch den VM fragen, ob das möglich wäre, meistens ist das kein Problem… wenn die Wohnung vorher noch Bewohnt ist, könnte es allerding schwierig werden.
LG
Genau darum geht es mir ehrlich gesagt. Theoretisch wäre es ja möglich, dass der Vormieter die Wohnung erst genau am 31. verlassen will. Wäre man dann gezwungen für mindestens eine Nacht auf der Straße zu übernachten, wenn man ja die vorherige Behausung selbst bis zum 31. verlassen müsste?
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Gibt es eine rechtliche Klausel, die es einem Mieter erlaubt,
schon eine Zeit vor Beginn des eigentlichen Mietvertrages in
diese Wohnung zu gelangen um beispielsweise Möbel
hineinzubringen? Wenn nun der eine Vertrag am 31. endet und
der nächste am 01. beginnt, wäre der Umzug ja ziemlich
schwierig…
Gibt es eine rechtliche Klausel, die einen Mieter verpflichtet schon eine gewisse Zeit vor Mietende die Wohnung zu verlassen?
Selbstverständlich gibt es solche Regelungen nicht, wie sollte das auch funktionieren? Oder soll Vermietern auferlegt werden bei Mieterwechseln grundsätzlich eine Leerstandszeit zu finanzieren?
Was Du anfragst, wäre eine Verpflichtung Wohnraum kostenlos zu überlassen.
Ich war übrigens lange selbst Mieter und hatte bei meinen Umzügen immer einen Monat doppelte Miete.
Hallo,
also ich kenne es so, dass wenn man umziehen will, dass man sich dann selber immer einen Monat Zeit gibt. Wer sich selber die Termine so eng setzt, dass er auf der Straße schlafen muss ist selber schuld. Wenigstens einen Monat doppelte Belastung ist völlig normal.
Theoretisch wäre es ja
möglich, dass der Vormieter die Wohnung erst genau am 31.
verlassen will.
AFAIK hat der Mieter die Wohnung bis zum Ultimo 24:00 in seinem Besitz;
somit ist es rechtens, die Mietsache erst am ersten Tage des Folgemonats zu übergeben
Wäre man dann gezwungen für mindestens eine
Nacht auf der Straße zu übernachten, wenn man ja die vorherige
Behausung selbst bis zum 31. verlassen müsste?
das scheint der Traum aller Mieter zu sein. Alte Wohnung gekündigt und die neue Wohnung schon einen Monat vorher (natürlich kostenlos, die Vermieter sind ja alle stinkreich) renovieren und in Ruhe umziehen.
Das scheint gesetzlich zu fehlen - wäre doch eine Anregung für ein neue Vereinbarung im Mietrecht…
Vielleicht kann man ja mit dem Vermieter mal reden und nachfragen, Vermieter sind ja meist gutmütig und voller Verständnis für die Nöte ihrer Mieter.
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