Ok, hab erst jetzt die FAQ gelesen…
1)Seit wann besteht das Mietverhältnis ?
1 1/2 Jahre
2)Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?
Keiner hat renoviert. Die Wohnung wurde zuvor 1/2 Jahr von einem Umsetzmieter bewohnt.
3)Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ?
Ja.
4)Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden ?
5)Wie lautet der genaue Text ?
Der Mieter hat Schönheitsrep. innerhalb der Wohung regelmäßig und fachgerecht vornehmen zu lassen. Die Schönheitsrep. umfassen insbesondere Anstrich & Lackieren der Innentüren sowie Fenster & Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen & Heizkörper, das Weißen der Decke & Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände. Die Schönheitsrep. sind nach folgenden Zeiträumen spätestens vorzunehmen
Küchen&Bad: alle 3 Jahre
Wohn-&Schlafräume: alle 5 Jahre
Die Fristen werden berechnet vom Beginn des Mietverhältnisses. (…) Endet das Mietverhältnis und sind zu diesem Zeitpunkt Schönheitsrep. noch nicht fällig, so ist der Mieter verspflichtet, die KOsten für die S. aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden anerkannten Fachgeschäfties an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten S. während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlages (…)
6)Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung?
7)Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
8)Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
Bei Beeindigung der Mietzeit sind die Mieträume in sauberem renovierten Zustand (…) zu übergeben.
9)Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ?
gar nicht, da wir erst 1 1/2 Jahre drinnen wohnen.
10)Gibt es beschädigte Tapeten ?
Es gibt diese 4 kleinen Flecken, die einfach weißer sind als der Rest. Sieht man aber nur im Gegenlicht.
11)Sind Wände farbig gestrichen ?
Nein.
12)Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?