Schönheitsreparaturen bei Auszug

Im Mietvertrag steht, daß alle 3 Jahre/5 Jahre Schönheitsreparaturen fällig sind. Nun zieht der Mieter aber schon nach 1 1/2 Jahren aus - die Räume sind nach wie vor weiß, nur ein paar Dübellöcher sind zu sehen (mit Moltofill & Deckweiß zwar behandelt, aber man sieht es noch).

  1. Muss nun wegen der Dübellöcher (handelt sich etwa um 4 Stck in der gesamten Wohnung - Durchmesser ca. 5cm. Nur zu erkennen, weil das weiß ein wenig frischer aussieht als der Rest) die gesamte Wohnung gestrichen werden? Es wurde nicht geraucht oder so.

  2. Dort steht, daß bei einem vorzeitigen Ende der Fristen für Reparaturen der VERMIETER einen Kostenvoranschlag für Malerarbeiten stellt & der Mieter davon pauschal 20% zu zahlen hat. Ist so eine Klausel wirksam?

Vielen Dank schonmal!!!

Ok, hab erst jetzt die FAQ gelesen…
1)Seit wann besteht das Mietverhältnis ?

1 1/2 Jahre

2)Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?

Keiner hat renoviert. Die Wohnung wurde zuvor 1/2 Jahr von einem Umsetzmieter bewohnt.

3)Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ?
Ja.

4)Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden ?
5)Wie lautet der genaue Text ?

Der Mieter hat Schönheitsrep. innerhalb der Wohung regelmäßig und fachgerecht vornehmen zu lassen. Die Schönheitsrep. umfassen insbesondere Anstrich & Lackieren der Innentüren sowie Fenster & Außentüren von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen & Heizkörper, das Weißen der Decke & Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände. Die Schönheitsrep. sind nach folgenden Zeiträumen spätestens vorzunehmen

Küchen&Bad: alle 3 Jahre
Wohn-&Schlafräume: alle 5 Jahre

Die Fristen werden berechnet vom Beginn des Mietverhältnisses. (…) Endet das Mietverhältnis und sind zu diesem Zeitpunkt Schönheitsrep. noch nicht fällig, so ist der Mieter verspflichtet, die KOsten für die S. aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden anerkannten Fachgeschäfties an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten S. während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlages (…)

6)Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung?

7)Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
8)Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?

Bei Beeindigung der Mietzeit sind die Mieträume in sauberem renovierten Zustand (…) zu übergeben.

9)Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ?
gar nicht, da wir erst 1 1/2 Jahre drinnen wohnen.

10)Gibt es beschädigte Tapeten ?

Es gibt diese 4 kleinen Flecken, die einfach weißer sind als der Rest. Sieht man aber nur im Gegenlicht.

11)Sind Wände farbig gestrichen ?
Nein.

12)Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?

Noch ein Nachtrag
In einem anderen § habe ich nun noch folgenden Satz entdeckt:

Zustand der Mieträume

  1. Der Mieter ist verpflichtet die Mieträume bei Beendigung des Mietverhältnisses in renoviertem zustand, frisch gestrichen, mit gereinigtem Teppich an den Vermieter zu übergeben. Hierzu ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen.

Hallo monologic,

hast die FAQ aber wohl noch nicht so richtig gelesen…

Wieso eigentlich Monologic? Passt so gar nicht zu dir.

Gruß!

Horst

Was heisst überhaupt dieses „fachmännisch renoviert“?

danke

Danke, freundlicher Beitrag!
Oh, das ist ja hier ein richtig nettes Forum wie ich sehe!
Wenn der Herr vielleicht noch nen Tipp hätte WAS genau ich übersehen habe…

Oh, das ist ja hier ein richtig nettes Forum wie ich sehe!
Wenn der Herr vielleicht noch nen Tipp hätte WAS genau ich
übersehen habe…

Ärgern sie sich nicht über überflüssige Kommentare. Das haben diese
Wissensforen an sich, dass dort auch immer Leute verkehren, die des
Redens da sind und nicht des Helfens wegen. Und damit ich nicht auch
dazugehöre, hab ich hier einen interessanten Link für sie. :smile:

http://www.123recht.net/article.asp?a=16461

Super, genau sowas habe ich gesucht.
damit sieht es gut aus für uns! Danke und viele Grüße!

Hallo Monologic,

schieben wir es auf die späte Stunde…

In dem geschilderten Fall hängt es sicherlich sehr davon ab, in welchem Zustand die Wohnung tatsächlich ist.

Das hier:
(…) Endet das Mietverhältnis und sind zu diesem Zeitpunkt Schönheitsrep. noch nicht fällig, so ist der Mieter verspflichtet, die KOsten für die S. aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden anerkannten Fachgeschäfties an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten S. während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20% der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlages (…)

geht sicherlich nicht. Der Vermieter muss dem Mieter schon die Gelegenheit bieten, die Sache selbst anzugehen, bzw. einen Handwerker auszusuchen.

Gruß!

Horst