'Formularmietvertrag'

Ein Hallo an alle Profis unter euch in Sachen Mietrecht.

Der Gesetzgeber unterscheidet wohl bei der Verpflichtung zur
Renovierung, ob es sich um einen Formularmietvertrag handelt oder um
individuell ausgehandelte Vereinbarungen.

In dem Fall, den ich mir gerade anschaue, handelt es sich formal um
einen Formularmietvertrag (mit der 3/5 Jahre-Regelung), hat aber im
Abschnitt „sonstige Vereinbarungen“ den Zusatz, dass sich der Mieter
zum Zeitpunkt seines Auszuges um die Renovierung zu kümmern hat.

Würde das nun als Formularmietvertrag oder individuelle Abmachungen
gewertet werden?

Vielen Dank!

Hallo,

mmhh, interessante Frage. Also für mich hört sich das wie ein Formularmietvertrag mit einer individuell ausgehandelten Zusatzklausel an.

Hilft das aber weiter? Sicher zielt die Frage ja dahin, ob die gesamte Klausel damit nach neuer Rechtsprechung hinfällig ist, oder?

M.E. wird aber doch gesagt, dass in jedem Vertrag, ob nun Formularmiet- oder Individualmietvertrag, nur eine der beiden Formulierungen auftauchen darf und nicht beide gemeinsam.

Insofern wäre es dann egal, die Klausel wäre hinfällig. In diesem Zusammenhang ist mir von einer Unterscheidung zwischen Individualklauseln und Formularmietvertragsklauseln nichts bekannt. Man mag mich korrigieren falls notwendig.

Gruß
Nita

Hallo,

nach der Rechtsprechung der Landgerichte handelt es sich hierbei gar nicht um eine „individuell ausgehandelte“ Klausel, wenn der Mieter kein Mitspracherecht hatte, oder wie es dort heißt: „Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen“ nicht zur Disposition stand.

Hier finden sich einige Urteile dazu:
http://www.mietrecht-forum.com/topic,588,-mietrecht%…

Aber auch hier gilt, dass die Wohnung in einem ordentlichen Zustand zurückgegeben werden muss.

Gruß!

Horst