ich benötige Hilfe bei dem folgen Sachverhalt:
Mieter A ist am 31.08. aus seiner alten Wohnung ausgezogen. Die Übergabe erfolgte mit dem Vermieter und dem neuen Mieter. Es wurden keine Mängel festgestellt. Ein Übergabeprotokoll wurde nicht erstellt. Laut Gesetzt hat der Vermieter bis zum Ende Februar Zeit die Kaution zurückzuzahlen. Nun meine Fragen: Ab welchem Tag kann Mieter A die Kaution anmahnen? Wie oft muss gemahnt werden bevor weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden dürfen? Hat der Vermieter nach 6 Monaten immernoch das Recht die hinterlegte Kaution zu kürzen?
Laut Gesetzt hat der Vermieter bis zum Ende Februar Zeit die Kaution zurückzuzahlen.
Gegenfrage - evtl. hilft das auf die Sprünge
Wie lautet der entsprechenden BGB-§ ?
Wie oft muss gemahnt werden bevor weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden dürfen?
Es ist nicht „verboten“ womöglich schon zu früh rechtliche Schritte einzuleiten; wer gerne unnötigen Kosten des Rechtswegs zahlen möchte, dem bleibt das natürlich unbenommen.
Der Rest ergibt sich ja aus dem bereits benannten Link.