Hallo,
an wen könnte man sich zur Prüfung der jährlichen Stromabrechnung
einer Mietwohnung wenden, wenn man weit und breit keine Stadt mit
anständiger Verbraucherzentrale in der Nähe hat?
Danke. Ann
Hallo,
an wen könnte man sich zur Prüfung der jährlichen Stromabrechnung
einer Mietwohnung wenden, wenn man weit und breit keine Stadt mit
anständiger Verbraucherzentrale in der Nähe hat?
Danke. Ann
Hallo Annika,
was willst Du an der Stromrechnung prüfen? Den Verbrauch? Den Preis? Irgendwie steh ich auf dem Schlauch und verstehe Dein Problem nicht.
Grüße
Almut
Es geht vor allem um die Kontrolle der Preise und hier gerade die
Preiserhöhung, wenn man beispielsweise sonst monatlich 22 Euro zahlt
und auf einmal 28 Euro zahlen sollte, obwohl man vielleicht im
vergangenen Jahr z.B. extrem gespart hat und der Abschlag daher doch
eher sinken sollte.
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Hallo Annika,
mir geht es mit deiner Frage leider nicht viel besser, als Almuth.
Aber mal allgemein: Meist hat man selbst einen Versorgungsvertrag mit dem Stromversorger und bekommt jährlich seine Abrechnung, aus der die Erhöhung des Verbrauchs - evtl. auch des Preises - hervorgeht. Gibt es da Zweifel, kann man dort nachfragen. Auch ist der Stromzähler meist zugänglich und man kann direkt selbst kontrollieren.
Läuft das Ganze über die Nebenkosten, dann sollte man den Vermieter um Einsicht in die Rechnungsunterlagen bitten.
Gruß!
Horst
Hallo,
Zähler werden vom Mieter abgelesen, sind keine Nebenkosten, die über
den Vermieter laufen.
Stichwort: letztes WISO wo es darum ging, Preiserhöhungen nicht zu
bezahlen, so lange bis die Stromunternehmen ihre Preisgestaltung
offengelegt haben.
Dort anrufen wird daher wenig bringen, wenn sie die Preise erhöhen,
werden GERADE die Unternehmen DAFÜR IMMER einen Grund finden.
Von daher wäre eine neutrale Prüfung mein Ziel.
Hallo nochmal,
bisher ist immer noch nicht klar, ob es sich denn überhaupt um eine Strompreiserhöhung handelt oder ob die Abschlagszahlungen aufgrund des Verbrauchs erhöht wurden. Das sollte aus der Abrechnung klar ersichtlich sein.
Von daher wäre eine neutrale Prüfung mein Ziel.
Da kannst du eigentlich selbst mit anfangen, indem du z.B. hier:
http://www.strompreise.de/
einfach mal vergleichst, was die Stromanbieter so im Vergleich verlangen.
Gruß!
Horst
Danke, der Link ist gut, werde ich mal probieren.
Ann
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Hallo,
an wen könnte man sich zur Prüfung der jährlichen
Stromabrechnung
einer Mietwohnung wenden, wenn man weit und breit keine Stadt
mit
anständiger Verbraucherzentrale in der Nähe hat?
Ähem, man könnte die Rechnung auch einer Verbraucherzentrale faxen.
In Zeiten moderner Kommunikation spielen Entfernungen in dieser Hinsicht eigentlich keine Rolle mehr 
Gruss Sebastian
Die Frage bzw. der WISO Bericht dürfte sich auf den Widerspruch gegen die Preiserhöhungen bei Strom und Gas beziehen
schau mal unter
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/site__…
Ansonsten sind oft auch die Abschlagsforderungen überhöht - gerade in Zeiten vermehrter Widersprüche, wie ich selbst bei den letzten Gasrechnungen feststellen musste. Der Versorger darf jedoch nur angemessene Abschläge fordern > AVB GAs/Strom (letzter Rechnungsbetrag geteilt durch Anzahl der Vorauszahlungstermine zzgl. Teuerungszuschlag 5-10%)
Ein niedrigerer Abschlag ändert allerdings nichts an der Problematik überhöhter Preisforderungen an sich > bei der nächsten Jahresabrechnung ist dann ggfs. eben mehr nachzuzahlen.
Durch überhöhte Abschläge möchten die Versorger gerne dem vorbeugen, dass sie bei der Jahresabrechnungen Nachzahlungen einfordern müssen …
Denn bei der ganzen Problematik hat die Seite die besseren Karten, die nicht erst klagen muss, um ihr Recht zu bekommen …