Rechte als Mieter eines möblierten Zimmers
Von: , Frage gestellt am Di, 24. Okt 2006
Hallo,
ich frage mich, welche Rechte man als Mieter eines von privat vermieteten möblieren Zimmers in einem Studentenwohnheim-ähnlichen Haus hat, v. a. was Mängel angeht, die im Haus außerhalb des gemieteten Zimmers auftreten (z.B. Außentüren schließen nicht, Toiletten spülen nicht richtig, Wandfarbe löst sich ab,..). Welche Sanktionsmgl. gibt es bsplweise über Mieterverbände? Gibt es die Möglichkeit von Mietminderung, sofern die Miete deutlich über dem Mietspiegel ist und innerhalb eines Jahres um 10% erhöht wird?
Hat der Mieter eines möblierten Zimmer irgendeine Sicherheit, nicht nach Meldung der Schäden wegen Aufbegehren eine Kündigung zu bekommen?
Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar,
schönen Gruß
David Schubert
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