Rechte als Mieter eines möblierten Zimmers

Von: , Frage gestellt am Di, 24. Okt 2006

Hallo,

ich frage mich, welche Rechte man als Mieter eines von privat vermieteten möblieren Zimmers in einem Studentenwohnheim-ähnlichen Haus hat, v. a. was Mängel angeht, die im Haus außerhalb des gemieteten Zimmers auftreten (z.B. Außentüren schließen nicht, Toiletten spülen nicht richtig, Wandfarbe löst sich ab,..). Welche Sanktionsmgl. gibt es bsplweise über Mieterverbände? Gibt es die Möglichkeit von Mietminderung, sofern die Miete deutlich über dem Mietspiegel ist und innerhalb eines Jahres um 10% erhöht wird?
Hat der Mieter eines möblierten Zimmer irgendeine Sicherheit, nicht nach Meldung der Schäden wegen Aufbegehren eine Kündigung zu bekommen?

Über Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar,
schönen Gruß
David Schubert


--
www.rechercheportal.de
2000+ kostenlose Quellen

www.rechercheportal.de/Schulungen
Schulungen in unkonventioneller Recherche

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Rechte als Mieter eines möblierten Zimmers

    Hallo David,
    ich frage mich, welche Rechte man als Mieter eines von privat
    vermieteten möblieren Zimmers in einem
    Studentenwohnheim-ähnlichen Haus hat,
    Wahrscheinlich handelt es sich im o.e. Fall um ein Untermietverhältnis.Wenn dem so ist, so sind 90% der üblichen Mietvertragsklauseln ohnehin unwirksam, der Untermieter ist einem Hotelgast vergleichbar (mit etwas längerer Kündigungsfrist). v. a. was Mängel angeht,
    die im Haus außerhalb des gemieteten Zimmers auftreten (z.B.
    Außentüren schließen nicht, Toiletten spülen nicht richtig,
    Wandfarbe löst sich ab,..).
    Natürlich hat er Anspruch auf Mietminderung, wenn etwas wichtiges wie Strom oder Wasserversorgung ausfällt, aber ablösende Wandfarbe fällt nicht darunter. Welche Sanktionsmgl. gibt es
    Kündigen und Koffer packen. bsplweise über Mieterverbände?
    Nicht zuständig Gibt es die Möglichkeit von
    Mietminderung, sofern die Miete deutlich über dem Mietspiegel
    ist und innerhalb eines Jahres um 10% erhöht wird?
    Nein, möblierte Wohnungen sind nicht im Mietspiegel. Hat der Mieter eines möblierten Zimmer irgendeine Sicherheit,
    nicht nach Meldung der Schäden wegen Aufbegehren eine
    Kündigung zu bekommen?

    Keine. Wenn möblierte Zimmer gesucht sind, dann wartet schon der nächste Interessent...!

    Wolfgang D.

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!