Kaution und nebenkosten

hi

man stelle sich fogenden fall vor:

mieter hat am 30.6.2006 die wohnung ohne mängel an vermieter übergeben,übergabeprotokoll ist vorhanden.
nun wartet der mieter seitdem auf die herausgabe der kaution.
ausserdem hat der mieter noch keine nebenkostenabrechnungen bekommen.
an weihnachten 2005 bekam der mieter die abrechnung für 2004… das geld ist bis heute noch nicht da.für 2005/2006 sind noch keine abrechnungen eingegangen.
wie lange hat der vermieter zeit diese angelegenheiten zu erledigen… wie lange sind die verjährungsfristen?
kann der mieter rein theoretisch schon dem vermieter eine frist setzen?

lg whisky

Hi,
die Nebenkostenabrechnung für 2005 muss bis zum 31.12.06 erstellt sein (wenn sie genau für das Kalenderjahr ist). Kommt sie später, muss man eine Nachforderung nicht mehr bezahlen, da diese verjährt ist. Auf ein Guthaben hat man allerdings immer noch Anspruch, das verjährt nicht! Wie das mit der Kaution ist, weiß ich leider nicht genau.

Gruß
Nelly

Zur Kaution…
…habe ich eben weiter unten einen sehr guten Link gefunden:
http://www.anwalt.de/news/news_item.php?article_id=100

Gruß
Nelly

hi

mieter hat am 30.6.2006 die wohnung ohne mängel an vermieter
übergeben,übergabeprotokoll ist vorhanden.
nun wartet der mieter seitdem auf die herausgabe der kaution.
ausserdem hat der mieter noch keine nebenkostenabrechnungen
bekommen.

Die Nebenkostenabrechnung für 2006 kann der Vermieter erst 2007 vornehmen, er muss ja selbst auf die Abrechnungen warten. Kaution darf er auf jeden Fall zum Teil bis dahin behalten, um eventuelle Nachzahlungen abzudecken.

an weihnachten 2005 bekam der mieter die abrechnung für
2004… das geld ist bis heute noch nicht da.

Wenn der Mieter von 2004 noch Rückzahlungen aus den Vorauszahlungen zu bekommen hat, so sind diese längst fällig. Letzte Frist setzen.

Gruss Jutta

Hallo

für 2004 haben Sie also eine Gutschrift zu erwarten?
Ist diese schon angemahnt? Frist gesetzt geworden?
Die hätte man eigentlich von der Miete abziehen können, denn der Vermieter ist verpflichtet, ein Guthaben kurzfristig auszuzahlen.

Die NK 2005 muss bis 31.12.06 bei Ihnen eingehen, die NK 2006 bis 31.12.2007.

Wird dieser Termin überschritten bedarf es einer außergewöhnlich guten Erklärung des Vermieters warum diese nicht pünktlich war. Wenn die nicht schlüssig ist, brauchen Sie keine Beträge zu zahlen.

Die Kaution ist in der Regel innerhalb 6 Monate nach Auszug auszuzahlen.
Auch hier würde ich - unter Berufung auf die anstandslose Abnahme der Wohnung - eine Frist setzen und weitere rechtliche Schritte ankündigen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke! owt

ja,ich gebe einen text ein :wink: