Falsche Nebenkostenabrechnung - Nachzahlung ?

Hallo,

jemand wohnt in einer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses. Die Nebenkostenabrechnung für das letzte Jahr kam von ein paar Monaten. Nachdem die Nachzahlung einige hundert Euro ausmachen soll und die Kosten im Gegansatz zum Vorjahr um teilweise 27 % pro Position gestiegen sind, hat der Mieter Einsicht in die Belege beim Vermieter gefordert. Dies auch in Anspruch genommen, aber es waren keine Verträge mit z.B. Heizungsfirma, Hausmeister, Reinigungskraft usw. einzusehen. Der Mieter konnte bereits bei der Durchsicht der Rechnungen einige Positionen feststellen, die Reparaturarbeiten betreffen und somit nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Daraufhin hat der Vermieter ein paar (nicht alle) falschen Rechnungen in der NK-Abrechnung gekürzt. Daraufhin hat der Mieter dem Vermieter inzwischen 2 mal schriftlich um einen Einsichttermin für die Verträge, die bei der ersten Einsichtnahme nicht vorlagen - und vom Mieter auch nicht verlangt wurden - gebeten, mit einer letztmaligen Frist zum Monatsende.

Kann der Mieter nun die Nachzahlung aufgrund der Verweigerung der Einsichtnahme in die Unterlagen für Nichtig erklären, falls der Vermieter dem Mieter nun bis zum Fristablauf (Ende des Monats) keinen Termin zur Einsichtnahme der Verträge anbietet, oder muss eine 3. Frist gesetzt werden? In dem 2. Brief wurde bereits darauf hingewiesen, dass wenn er dem Mieter keinen Termin anbietet, dies als Verweigerung der Einsichtnahme gesehen wird.

Hallo

wenn die Frist verstrichen ist und er sich nicht meldet, würde ich ihm schreiben, dass ich aufgrund der Nichteinsichtnahme diese und jene Beträge für falsch halte und diese einfach aus dem Endbetrag streichen, d.h. nur das bezahlen, was geprüft und ok ist.
Entweder meldet er sich dann oder nicht.

Hallo,

Kann der Mieter nun die Nachzahlung aufgrund der Verweigerung
der Einsichtnahme in die Unterlagen für Nichtig erklären,
falls der Vermieter dem Mieter nun bis zum Fristablauf (Ende
des Monats) keinen Termin zur Einsichtnahme der Verträge
anbietet, oder muss eine 3. Frist gesetzt werden?

Der Mieter muss eigentlich gar nichts mehr machen.
Wenn der Vermieter sein Geld haben will, wird er sich schon melden.
Und solange er nicht das Einsichtsrecht umfassend gewährt hat, muss der Mieter nichts zahlen.
Es ist insbesondere nicht die Aufgabe des Mieters nun selber hin- und herzurechnen, wie hoch die Nachzahlungen denn nun sein könnten.

Gruß, Trobi

Super, vielen Dank für Eure Hinweise !!!