Guten Morgen,
was bedeutet die Klausel im Mietvertrag:
" Die Kaution kann zur Renovierung verwandt werden ".
Darf der Vermieter hierbei selbst renovieren und dafür die Kaution einbehalten.
Grüsse
eine ratlose Tanne
Guten Morgen,
was bedeutet die Klausel im Mietvertrag:
" Die Kaution kann zur Renovierung verwandt werden ".
Darf der Vermieter hierbei selbst renovieren und dafür die Kaution einbehalten.
Grüsse
eine ratlose Tanne
Auch hallo.
" Die Kaution kann zur Renovierung verwandt werden ".
Darf der Vermieter hierbei selbst renovieren und dafür die
Kaution einbehalten.
Die Lektüre von http://www.anwalt.de/news/news_item.php?article_id=100 (-> „Der Mieter hat damit keinen Anspruch“…„gegen den Mieter verwenden möchte.“) legt jedenfalls nahe, dass der VM nach Gusto renovieren darf. Und die Kaution zur Kostendeckung verwenden darf.
HTH
mfg M.L.
Hallo Tanne,
die Klausel erscheint mir eher überflüssig, da ein Anspruch erst dann entsteht, wenn das Mietverhältnis beendet ist.
Dann erst kommt die Frage auf, ob ein wirksamer Renovierungsanspruch besteht und dem Mieter muss die Gelegenheit gegeben werden, diesen zu erfüllen.
Erst wenn der Mieter dies verweigert oder einfach ignoriert - immer vorausgesetzt, die Forderung ist berechtigt - kann sich der Vermieter aus der Kaution bedienen.
Da er das unter diesen Umständen ohne diese Klausel auch könnte, macht sie keinen Sinn.
Gruß!
Horst
legt jedenfalls nahe, dass der VM nach
Gusto renovieren darf. Und die Kaution zur Kostendeckung
verwenden darf.
Das darf der VM ganz sicher nicht - zumindest nicht aus dieser Klausel.
Entscheidend ist die Renovierungsklausel im Vertrag.
Ist sie gültig und Mieter repariert nicht, darf VM die Kaution fuer den Schadensersatzanspruch verwenden.
Ist sie ungültig/gar nicht vorhanden muss eben nicht renoviert werden, also gibt es keinen anspruch des VM.
Gruß, trobi