Umlage der Hausmeisterkosten bei Mieterwechsel

Hallo Forum,

weiß jemand wie die Umlage der Hausmeisterkosten erfolgen darf oder sogar muß?

Angenommen ein Mieter zieht am 1.Juli in eine Wohnung ein.
In der Wohanlage gibt es einen Hausmeisterservice, der am 1.4 ausgewechselt wurde.
Hausmeister B ersetzt A und verlangt auch weniger Gehalt.

Zahlt dann der Mieter nur anteilig die von Hausmeister B verursachten Kosten oder werden die Jahreskosten aufsummiert und er zahlt davon 6/12?

fiktives Beispiel:
Hausmeister A kostet pro Wohneinheit 90 Euro
Hausmeister B kostet nur noch 30 Euro

Gesamtkosten je Wohneinheit = ( 3 * 90 ) + ( 9 * 30 ) = 540 Euro pro Jahr

  1. Umlageverfahren bei Jahreskosten

540 Euro / 12 Monate * 6 Monate = 270 Euro Hausmeister

  1. Umlageverfahren bei monatsgenauer Abrechnung

6 Monate a 30 Euro = 180 Euro

Gibt es eine gesetzliche Regelung ob monatsgenau abgerechnet werden muß oder kann es dem Mieter passieren, daß er den teureren Hausmeister mitfinanzieren muß?

Bin sehr auf Eure Meinung gespannt.

Danke,
Torsten

Gibt es eine gesetzliche Regelung ob monatsgenau abgerechnet
werden

Nein, gibt es nicht.

muß oder kann es dem Mieter passieren, daß er den
teureren Hausmeister mitfinanzieren muß?

Da bin ich mir nicht sicher.
Ich würde aber (wenn ich der Richter wäre :smile: entscheiden, dass dies aus Vereinfachungsgründen möglich ist.
Das Problem gibt es ja bei den anderen Nebenkosten genauso:
Irgendwann mitten im Jahr werden Abfallgebühren/ Wasserkosten etc. erhöht. Ich halte es nicht für vertretbar, vom Vermieter zu fordern, dass er alle diese Kosten monatsgenau verteilen MUSS.

Gruß, trobi

Moin,

Angenommen ein Mieter zieht am 1.Juli in eine Wohnung ein.
In der Wohanlage gibt es einen Hausmeisterservice, der am 1.4
ausgewechselt wurde.
Hausmeister B ersetzt A und verlangt auch weniger Gehalt.

Zahlt dann der Mieter nur anteilig die von Hausmeister B
verursachten Kosten oder werden die Jahreskosten aufsummiert
und er zahlt davon 6/12?

Ich würde zu letzterem tendieren, wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart ist: Ansonsten würden nicht nur die Betriebskostenabrechnungen ausufern, sobald Ein- und Auszüge stattfinden, sondern das würde meinem Empfinden nach auch dem widersprechen, dass für die BK-Abrechnung ein fester Zeitraum vereinbart ist und keine Teilzeiträume.

Das Beispiel weiterspinnend stelle ich mir bildlich vor, dass der am 1.7. eingezogene Mieter auf die Idee kommen könnte, die am 2.7. erfolgte Treppenhausreinigung nicht anteilig bezahlen zu wollen, weil der Dreck ja aus der Zeit vor seinem Einzug stammt…

fiktives Beispiel:
Hausmeister A kostet pro Wohneinheit 90 Euro
Hausmeister B kostet nur noch 30 Euro

Gesamtkosten je Wohneinheit = ( 3 * 90 ) + ( 9 * 30 ) = 540
Euro pro Jahr

  1. Umlageverfahren bei Jahreskosten

540 Euro / 12 Monate * 6 Monate = 270 Euro Hausmeister

Ja!

  1. Umlageverfahren bei monatsgenauer Abrechnung

6 Monate a 30 Euro = 180 Euro

Nein!

Gruß vom Wolf