Was bedeutet 'renoviert'?

Liebe WWWler,

nehmen wir an, in einem Mietvertrag steht unter §7 Rückgabe der Mietsache der folgende Satz:

„Bei Beendigung der Mietsache ist die Wohnung in hellen Farben – von einer Fachfirma renoviert – in sauberem Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben.“

Mehr ist nicht geregelt, es findet sich auch kein Passus zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag.

Als der Mieter die Wohnung bezog, waren die Wände frisch gestrichen, Heizkörper, Fenster und Türzargen wiesen aber leichte Kratzer bzw. Abblätterungen auf, außerdem waren einige Bohrlöcher in den Kacheln im Bad vorhanden.

Soweit ich weiß, ist der Passus mit der Fachfirma nicht bindend. Was aber heißt „renoviert“ im vorliegenden Fall? Müssen die Heizkörper, Türen und Fenster frisch gestrichen werden, obwohl sie das bei Einzug nicht waren? Muss tapeziert werden, obwohl die Tapete völlig in Ordnung ist (in der ganzen Wohnung gibt es sieben Bohrlöcher)? Müssen die Kacheln ersetzt werden?

Nehmen wir an, die Vermieterin stellt sich auf diesen Standpunkt. Wie soll man sich verhalten? Der Mieter würde aber gerne nur die Wände streichen (was auch nötig ist).

Vielen Dank und viele Grüße,

Matt

Liebe WWWler,

nehmen wir an, in einem Mietvertrag steht unter §7 Rückgabe
der Mietsache der folgende Satz:

„Bei Beendigung der Mietsache ist die Wohnung in hellen Farben
– von einer Fachfirma renoviert – in sauberem Zustand mit
allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben.“

Landläufig sagt man Renovieren (= wieder neu machen) und meint meistens Schönheisreparturen. Das wird hier der Fall sein.

Als Mieter ist man nur zu Schönheitsreparaturen und Beseitigen von selbstverschuldeten Mängeln verpflichtet: Tapezieren, Streichen, Ausbessern. Renovieren geht weiter (und vor allem ins Geld); es kann umfassen: neue Fenster, neue Kacheln, neues Bad, neue elektr. Instalation usw.

Durch die Miete bezahlt der Mieter ja für die Abnützung und Alterung des Hauses, daher kann er für die Erneuerung nicht nochmals zur Kasse gebeten werden.

Wolfgang D.

„Bei Beendigung der Mietsache ist die Wohnung in hellen Farben
– von einer Fachfirma renoviert – in sauberem Zustand mit
allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben.“

Mehr ist nicht geregelt, es findet sich auch kein Passus zu
Schönheitsreparaturen im Mietvertrag.

Wenn das wirklich stimmt, und Du die einzige einschläge Regelung wirklich wörtlich abgeschrieben hast, dann ist die Klausel komplett ungültig - wegen einer unzulässigen Endrenovierung.
Der Mieter muss also gar nichts machen.
Das dem VM das nicht gefällt ist klar, es ist aber eindeutig so.

Gruß, trobi