Hallo liebe wwwler…
Angenommen Mieter A kürzt seit Mai 2006 die Miete um 20 % wg. fehlender Garage, fehlender Klappläden, fehlender Kellerraum (durch den fehlenden Kellerraum steht das Fahrrad in der Wohnung und der „Gelbe-Sack-Müll“ muss bis zur Abholung auch in der Wohung lagern.
Nun ist vor 4 Wochen bei einem Unwetter Wasser in das Schlafzimmer von Mieter A eingedrungen. Würde ein Schrank an der Stelle stehen, wäre dieser aufgeweicht. Mieter A hat umgehend Bilder vom Schaden mit einem Schreiben an den Vermieter per Einschreiben gesendet, den Schaden sofort zu beheben (Mieter A hat nochmals auf die ersten Mängel hingewiesen). Sollte diese nicht behoben werden, müsse Mieter A eine weitere Mietminderung vornehmen. Vor 2 Tagen (es war kein Unwetter) ist weiteres Wasser an einer neuen Stelle im Schlafzimmer eingedrungen. Mieter A ist sauer auf den Vermieter, denn dieser hat sich bis dato nicht gemeldet. Mieter A vermutet, da seine Salzleuchte im Schlafzimmer erheblich Wasser zog, dass das gesamte Mauerwerk feucht sein muss.
Nun folgende Fragen:
- Ist Mieter A berechtigt, die Wohnung ausserordentlich zu kündigen? Vielleicht schon zu Mitte/Ende November?
- Mieter A ist leider nicht Rechtschutzversichert. Könnte der Vermieter die Kaution zurückhalten, wenn der Vermieter nie gegen ein Schreiben Einspruch erhob?
- Wie soll sich Mieter A jetzt am besten verhalten? Mieter A hat telefonischen Kontakt gesucht, leider ohne Erfolg und Rückruf.
Vielen Dank für´s Lesen & Antworten…
Grüsse
Sabine