Ausserordentliche Kündigung möglich?

Hallo liebe wwwler…

Angenommen Mieter A kürzt seit Mai 2006 die Miete um 20 % wg. fehlender Garage, fehlender Klappläden, fehlender Kellerraum (durch den fehlenden Kellerraum steht das Fahrrad in der Wohnung und der „Gelbe-Sack-Müll“ muss bis zur Abholung auch in der Wohung lagern.

Nun ist vor 4 Wochen bei einem Unwetter Wasser in das Schlafzimmer von Mieter A eingedrungen. Würde ein Schrank an der Stelle stehen, wäre dieser aufgeweicht. Mieter A hat umgehend Bilder vom Schaden mit einem Schreiben an den Vermieter per Einschreiben gesendet, den Schaden sofort zu beheben (Mieter A hat nochmals auf die ersten Mängel hingewiesen). Sollte diese nicht behoben werden, müsse Mieter A eine weitere Mietminderung vornehmen. Vor 2 Tagen (es war kein Unwetter) ist weiteres Wasser an einer neuen Stelle im Schlafzimmer eingedrungen. Mieter A ist sauer auf den Vermieter, denn dieser hat sich bis dato nicht gemeldet. Mieter A vermutet, da seine Salzleuchte im Schlafzimmer erheblich Wasser zog, dass das gesamte Mauerwerk feucht sein muss.

Nun folgende Fragen:

  • Ist Mieter A berechtigt, die Wohnung ausserordentlich zu kündigen? Vielleicht schon zu Mitte/Ende November?
  • Mieter A ist leider nicht Rechtschutzversichert. Könnte der Vermieter die Kaution zurückhalten, wenn der Vermieter nie gegen ein Schreiben Einspruch erhob?
  • Wie soll sich Mieter A jetzt am besten verhalten? Mieter A hat telefonischen Kontakt gesucht, leider ohne Erfolg und Rückruf.

Vielen Dank für´s Lesen & Antworten…
Grüsse
Sabine

Hallo liebe wwwler…

Angenommen Mieter A kürzt seit Mai 2006 die Miete um 20 % wg.
fehlender Garage, fehlender Klappläden, fehlender Kellerraum

Wie darf man das verstehen ?
Steht im Mietvertrag etwas davon, dass Garage und Kellerraum vermietet werden?

Waren die Garage und der Kellerraum bei Besichtigung/ Vertragsschluss noch da und sind danach urplötzlich verschwunden ?

Mindert der Mieter auch wegen fehlendem Swimming-Pool, Fußboden-Heizung und Marmorbad ?

Fragende Grüße, Trobi

Hallo trobi,

im Mietvertrag ist der Kellerraum angegeben und es ist auch vermerkt, dass Fahrräder nur im Fahrradraum abgestellt werden dürfen. Kurz zur Erklärung: Mieter A bewohnt als Erstbezug einen Altbau nach Totalsanierung. Die Garage wurde nur mündlich vereinbart, da diese zum Zeitpunkt des Mietvertrages noch nicht fertiggestellt war. Die Wohnung liegt im Stadtzentrum und wurde Mieter A von einem Makler vermittelt (auch nur unter der Voraussetzung, eine Garage mit anzumieten - leider nicht schriftlich vereinbart, sondern auf das „Wort“ verlassen).

Ich hoffe, ich konnte die Fragen beantworten…

Grüsse
Sabine

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