Sind mündliche Vereinbarungen mit dem Vermieter auch nach dessen Tod geltend? Wenn zum Beispiel eine Erweiterung des Wohnraums vereinbart wurde, aber der Vermieter, bevor dieses durchgeführt werden konnte verstorben ist? Also müssen sich die Erben daran halten?
Sind mündliche Vereinbarungen mit dem Vermieter auch nach
dessen Tod geltend? Wenn zum Beispiel eine Erweiterung des
Wohnraums vereinbart wurde, aber der Vermieter, bevor dieses
durchgeführt werden konnte verstorben ist? Also müssen sich
die Erben daran halten?
Ja. Problem natürlich: Beweislast liegt beim Mieter und zwar hinsichtlich aller Punkte (Erweiterung in welchem Umfang ? Zu welchen Konditionen ? etc.)
Dürfte bei störrischen Erben extrem schwierig werden.
Wenn genug Zeugen da sind, dürfte das doch kein Problem sein, oder?
Nur Konditionen wurden nicht ausgehandelt und der Ausbau wird von dem Mieter übernommen.