Sparkassen-Werbung - Kündigung wirklich möglich?

Hallo!

Mal rein interessehalber: Isses wirklich möglich, dass der VM eine Kündigung wegen „heimlicher Unterbringung einer Familie“ fristlos kündigt? Die Frage stellte sich mir schon, als ich die aktuelle Sparkassen-Werbung das erste Mal gesehen habe, aber ich hab immer vergessen, sie hier zu stellen…

Gruss

Mutschy

Hallo!

Hallo!

Mal rein interessehalber: Isses wirklich möglich, dass der VM
eine Kündigung wegen „heimlicher Unterbringung einer Familie“
fristlos kündigt?

Ja! http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietre…

Gruß

Gruss

Mutschy

Hi,

Mal rein interessehalber: Isses wirklich möglich, dass der VM
eine Kündigung wegen „heimlicher Unterbringung einer Familie“
fristlos kündigt?

Ja!
http://www.mieterverein-muenchen.de/mietrecht/Mietre…

Wer lesen kann…
Zitat aus dem Link:
"Die Aufnahme von Ehegatten, Eltern und Kindern in die Wohnung zählt nicht als Untermiete und ist deshalb auch nicht erlaubnispflichtig. "

Die Antwort aus die Ausgangsfrage ist daher: Nein!

Gruß Stefan

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Mal rein interessehalber: Isses wirklich möglich, dass der VM
eine Kündigung wegen „heimlicher Unterbringung einer Familie“
fristlos kündigt?

Wer lesen kann…

da hast du recht…

Zitat aus dem Link:
"Die Aufnahme von Ehegatten, Eltern und Kindern in die Wohnung
zählt nicht als Untermiete und ist deshalb auch nicht
erlaubnispflichtig. "

Ist auch richtig, aber ich war davon ausgegangen, dass es nicht seine Familie, sondern eine Familie ist. siehe o.g. Fragestellung.

daher…

Die Antwort aus die Ausgangsfrage ist daher: Nein!

ist falsch, denn er kann wenn man die Ausgangsfrage richtig liest.

Schlusswort:
Wenn eigene Familie: NEIN
Wenn andere Familie: JA

Wer lesen kann…

Gruß

Hallo,

Mal rein interessehalber: Isses wirklich möglich, dass der VM
eine Kündigung wegen „heimlicher Unterbringung einer Familie“
fristlos kündigt?

Ist auch richtig, aber ich war davon ausgegangen, dass es
nicht seine Familie, sondern eine Familie ist. siehe o.g.
Fragestellung.

da hilft der blöde Werbespot weiter: Erst kriegt der arme Knabe sein nicht-eheliches Kind in den Arm gedrückt, dann will der Vermieter kündigen. Durch einfaches Richtigstellen: „Das ist mein Kind“ mit sicher weniger einfachen Nachweisen dazu wird die Kündigung in meinen Augen unwirksam.

daher…

Die Antwort aus die Ausgangsfrage ist daher: Nein!

ist falsch, denn er kann wenn man die Ausgangsfrage richtig
liest.

ist Deine Schlussfolgerung falsch.

Schlusswort:
Wenn eigene Familie: NEIN
Wenn andere Familie: JA

Wer lesen kann…

Und wer hören und sehen kann, erst…

Gruß, Karin

Ist auch richtig, aber ich war davon ausgegangen, dass es
nicht seine Familie, sondern eine Familie ist. siehe o.g.
Fragestellung.

daher…

…kennst Du den Spot nicht, auf den Bezug genommen wurde. O.k., das ist weder Verbrechen noch Nachlässigkeit.

Die Antwort aus die Ausgangsfrage ist daher: Nein!

ist falsch, denn er kann wenn man die Ausgangsfrage richtig
liest.

Schlusswort:
Wenn eigene Familie: NEIN
Wenn andere Familie: JA

Schön gebrüllt… aber leider trotzdem falsch. Denn gefragt war nach einer fristlosen Kündigung.
Also selbst wenn man die Frage ohne Kenntnis des Spots nach dem Wortlaut beantwortet, heißt es in beiden Fällen: Nein.
(Im Übrigen glaube ich nicht, daß eine ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung Bestand hätte, auch bei einer fremden Familie. Aber das war ja nicht gefragt)
Zudem ist es ein schlechter Stil, Fragen mit einem Wort zu beantworten, ohne die Annahmen für diese Antwort zu nennen.

Wer lesen kann…

Tja, damit scheinst Du ja Schwierigkeiten zu haben.

…kennst Du den Spot nicht, auf den Bezug genommen wurde.

Nee, bisher noch nicht…

Schön gebrüllt… aber leider trotzdem falsch. Denn gefragt
war nach einer fristlosen Kündigung.

Hat zwar nichts mehr mit der Beantwortung der Frage zu tun, aber trozdem…es wurde nämlich, wenn man es ganz genau nehmen will, nach der fristlosen Kündigung der Kündigung gefragt.
Zitat:
„Isses wirklich möglich, dass der VM eine Kündigung wegen „heimlicher Unterbringung einer Familie“ fristlos kündigt?“

Also selbst wenn man die Frage ohne Kenntnis des Spots nach
dem Wortlaut beantwortet, heißt es in beiden Fällen: Nein.

???

Hat aber nichts mehr mit der eigentlichen Frage zu tun, daher
schöne Grüße