Mietvertrag

Hallo!
Ich habe mal eine Frage zu Mietverträgen!
Angenommen ein Mieter unterschreibt einen neuen Mietvertrag für eine neue Wohnung. Die alte Wohnung hat der Mieter aber nicht gekündigt. Der Vermieter ist aber so kullant, dass er dann das Mietverhältnis als abgeschlossen ansehen will.
Muss der Mieter dann die neue Wohnung beziehen oder kann er nach dem Abschluss der Vertrags noch irgendwie zurücktreten??

Danke schon mal für die Hilfe

Auch hallo.

Angenommen ein Mieter unterschreibt einen neuen Mietvertrag
für eine neue Wohnung. Die alte Wohnung hat der Mieter aber
nicht gekündigt.
Der Vermieter ist aber so kulant, dass er
dann das Mietverhältnis als abgeschlossen ansehen will.

Die einfachste Lösung wäre dann, dass der alte VM um Schlüsselübergabe bittet. Dieser Akt beendet dann den alten Mietvertrag.

Muss der Mieter dann die neue Wohnung beziehen oder kann er
nach dem Abschluss der Vertrags noch irgendwie zurücktreten??

Die neue Wohnung muss man nicht beziehen. Aber ein Zurücktreten vom neuen Vertrag kann durchaus Schadensersatzforderungen des neuen Vermieters nach sich ziehen.

HTH
mfg M.L.

Die einfachste Lösung wäre dann, dass der alte VM um
Schlüsselübergabe bittet. Dieser Akt beendet dann den alten
Mietvertrag.

Die neue Wohnung muss man nicht beziehen. Aber ein
Zurücktreten vom neuen Vertrag kann durchaus
Schadensersatzforderungen des neuen Vermieters nach sich
ziehen.

Aber man kann sich vorher nicht sicher sein , dass der Mieter auszieht??
Eigentlich dachte ich wenn man einen Mietvertrag unterschrieben hat muss man sich auch daran halten. Aber es ist dem wohl nicht so.

Hallo nochmal.

Aber man kann sich vorher nicht sicher sein , dass der Mieter
auszieht??

Umgekehrt: wer sich ohne Mietvertrag (und damit i.A. ohne Wohnungsschlüssel) in einer Wohnung aufhält ist entweder Besucher, wohnt illegal dort oder entschädigt den Vermieter derselben für den überzogenen Zeitraum. Ein Recht auf die Nutzung der alten Wohnung hat man aber nicht (mehr).
Und wenn der Mieter zwei Wohnungen finanzieren will ist das seine Sache.

Eigentlich dachte ich wenn man einen Mietvertrag
unterschrieben hat muss man sich auch daran halten. Aber es
ist dem wohl nicht so.

Bei einem Mietvertrag ist eigentlich nur die Mietzahlung interessant. WO sich der Mieter zwischenzeitlich aufhält, ist irrelevant.

mfg M.L.

Das ist nicht richtig, man muß sich sehr wohl an den Mietvertag halten.Um aus der Sache herauszukommen, muß der Vertrag ordentlich gekündigt werden. Dann läuft die Kündigungsfrist, dabei werden Miete und Nebenkosten fällig, die Kehrwoche muß durchgeführt werden usw. Ob der Mieter sich während dieser Zeit in der Wohnung aufhält ist allerdings egal.

Wolfgang D.

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