Hallo Experten
Ist eine E-Mail vertraglich bindend?
Wenn ja, kann man sie wiederrufen? (E-Mail )
Danke im Voraus
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Ist eine E-Mail vertraglich bindend?
Wenn ja, kann man sie wiederrufen? (E-Mail )
Danke im Voraus
Hallo Experten
Ist eine E-Mail vertraglich bindend?
Wenn ja, kann man sie wiederrufen? (E-Mail )Danke im Voraus
Gefunden :
Eine elektronisch erzeugte und elektronisch übermittelte Nachricht enthält im Regelfall zwar
auch Schrift, diese ist jedoch nicht auf Papier aufgezeichnet, sondern in kodierter Form
übermittelt und ohne Hilfsmittel wie Bildschirm oder Drucker nicht wahrnehmbar.
Außerdem fehlt es hierbei an einer eigenhändigen Unterschrift.
Im Regelfall ist es aber möglich, einen Vertrag per Maus-Klick bzw. via E-Mail zu schließen.
Stimmen Angebot und Annahme überein, ist ein Vertrag bindend zustandegekommen. Eine
Bestätigung per E-Mail, Fax oder Brief ist für die Rechtswirksamkeit nicht erforderlich.
Vielfach wird allerdings aus Gründen der Beweissicherung vom Kunden gefordert, dass
dieser den erteilten Auftrag bestätigt.
Die bloße Angabe von Produkten oder Preisen auf der Webseite eines Unternehmens ist kein
rechtlich verbindliches Angebot. Ein Verkaufs-"Angebot" im Internet ist vergleichbar mit
Angaben in einem Werbeprospekt oder Katalog. Ein rechtlich bindendes Angebot geht erst
von dem Online-Besteller aus. Es steht einem Unternehmen frei, ob es dieses Angebot
annimmt oder nach Prüfung von Ernsthaftigkeit und Bonität ablehnt. Anders ist dies nur beim
Direktvertrieb von digitalisierten Waren bzw. Dienstleistungen über Kommunikationsnetze.
Hier liegt im Vorrätighalten der Daten im Netz bereits ein rechtlich bindendes Angebot vor.
2) Willenserklärungen
2.1) Zugang einer Willenserklärung
Hierbei stellt sich die Frage, wann ein online geschlossener Vertrag zustande kommt und
wann eine elektronisch übermittelte Erklärung zugeht.
Im Regelfall wird eine Online-Bestellung bzw. Online-Annahme genauso wie bei der
Erklärung mittels Brief als "Erklärung unter Abwesenden" angesehen. Eine Erklärung unter
Abwesenden wird nicht schon mit der Absendung wirksam, sondern erst, wenn sie dem
Adressaten zugeht. Dafür muss sie derart in den Machtbereich des Adressaten gelangen, dass
nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Bei einer EMail
ist dies mit dem Eintreffen in der Mailbox der Fall.
Ein Fax bzw. eine E-Mail geht also zu, wenn sie zur normalen (Geschäfts-)Zeit in die
Mailbox gelangt.
Technisch bedingt kann eine Nachricht auch einmal verloren gehen. Wer sich auf den
Zugang einer Willenserklärung beruft, muss diesen beweisen. Es kommt dabei auf die
Umstände des Einzelfalles an, ob der Absender eines elektronischen Dokumentes den
Zugang beim Empfänger hinreichend darlegen kann. Sendeprotokolle haben für den Zugang
einer Erklärung nur Indizwirkung (sie erbringen noch keinen vollständigen Beweis für den
Zugang).
nachzulesen http://www.tu-chemnitz.de/informatik/ThIS/seminare/w…
da steht noch viel mehr …
Hallo Experten
Ist eine E-Mail vertraglich bindend?
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Und noch was von der selben Seite
5) Beweiskraft von elektronischen Aufzeichnungen
Obgleich es für die Wirksamkeit eines Vertrages im Regelfall unerheblich ist, ob er
mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege geschlossen wurde, kann es dazu
kommen, dass der Kunde einen Vertragsschluss bestreitet oder Einzelheiten des Vertrages,
z.B. hinsichtlich des Preises oder der Menge, zwischen den Parteien umstritten sind. Der
Verkäufer, der sich in der Regel auf eine für ihn günstige Sachlage beruft, muss diese
beweisen.
Aber weder der Datenspeicher noch der Ausdruck übermittelter oder empfangener Daten sind
Urkunden im Rechtssinn. Ein online geschlossener Vertrag (auch nicht die ausgedruckte EMail)
kann also nicht per Urkundsbeweis gerichtlich nachgewiesen werden. Eine
elektronische Erklärung kann vor Gericht allerdings als sogenannter Augenscheinbeweis
gelten. Das Gericht entscheidet frei, welches Gewicht es einer entsprechenden elektronischen ...
nachzulesen
http://www.tu-chemnitz.de/informatik/ThIS/seminare/w…da steht noch viel mehr …
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Ist eine E-Mail vertraglich bindend?
Wenn ja, kann man sie wiederrufen? (E-Mail )Danke im Voraus
Gefunden :
Danke für die ausführliche Mail, hat mir sehr geholfen.