Das leidige Thema Schimmel

Hallo liebe Experten,
in einer Mietwohnung wurde kürzlich Schimmel entdeckt, aber nicht an den Wänden (nur in zwei kleinen Ecken in einem Zimmer), sondern an Schränken, Kleidungsstücken, Stofftieren und Holzspielzeug. Im ganzen ein Schaden von mehreren hundert Euro. Die Schränke sind mit ca. 10cm Abstand zur Außenwand aufgestellt.
Die Mieter lüften in den Zimmern, in denen sich tagsüber selten jemand aufhält (Schlafzimmer) morgens und abends stoßweise für je ca. 15 Minuten. Kann der Mieter in irgend einer Form vom Vermieter Regress bzw. Abhilfe verlangen, oder ist offensichtlich falsch gelüftet worden?
Im voraus vielen Dank für die Antwort.
LG beatie

Hallo

der Mangel sollte dem Vermieter erst mal unverzüglich angezeigt und um Abhilfe gebeten werden. Muss ja eine Ursache haben und die sollte man herausfinden.
Bitte nicht übelnehmen: aber jeder Mieter, der irgendwann Schimmel hat, sagt immer: ich habe richtig gelüftet. Es muss aber auch geheizt werden, nicht nur gelüftet.

Erst sollte jedoch mal festgestellt werden wo der Schimmel herkommt.

Erstmal danke für die Antwort.
dass auch geheitzt werden muss ist schon klar, aber kann man denn von einem Mieter verlangen, bei einer Raumtemperatur von über 20 Grad auch die Heizung anzustellen, damit es noch heißer wird?

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Nein, natürlich nicht.