Hausverwaltungskosten in NK Abrechnung

Hallo,
wenn ein Vermieter in der neuen Nebenkosten (NK) Abrechnung von einem Jahr auf das nächste plötzlich Hausverwaltungskosten von 2,7158 pro qm geltend macht, ist dies möglich?
Angeblich lt. Haus- und Grundbesitzer Verein. Ein wirklicher Nachweis wird nicht erbracht.
Der Mietvertrag gilt für Österreich. Ist das Recht hier das selbe?
Ciao, Andy

Hi

wenn ein Vermieter in der neuen Nebenkosten (NK) Abrechnung
von einem Jahr auf das nächste plötzlich Hausverwaltungskosten
von 2,7158 pro qm geltend macht, ist dies möglich?

Ja, das ist möglich. Ein Hausverwalter darf laut § 22 MRG ein Verwaltungshonorar nach § 15a/3/1 verrechnen. Das ist der Satz der Wohnkategorie A.

Angeblich lt. Haus- und Grundbesitzer Verein. Ein wirklicher
Nachweis wird nicht erbracht.

Der Nachweis ist im Gesetz zu finden.

Der Kat. A Satz war bis vor kurzem 2,77 pro qm und ist jetzt 2,91 pro qm.
Soviel darf sich eine Hausverwaltung maximal an Verwaltungshonorar verrechnen, wenn das Haus dem MRG unterliegt.

Der Mietvertrag gilt für Österreich. Ist das Recht hier das
selbe?

Nein, ist es nicht. Das österreichische Mietrecht unterscheidet sich zum Teil erheblich vom deutschen.

Gruß
Edith

hi edith,

vielen dank für die sehr genaue antwort!

weitere fragen stellen sich mir noch, du schreibst wenn das haus dem MRG unterliegt…
ist das den nicht automatisch der fall?
wann den nicht?

wer ist der richtige ansprechpartner in einem streitfall?
arbeiterkammer?
rechtsanwalt?
mieterbund?
oder jemand anders?

lieben dank nochmals,
andy

Hi

weitere fragen stellen sich mir noch, du schreibst wenn das
haus dem MRG unterliegt…
ist das den nicht automatisch der fall?

Nein. Ein Einfamilienhaus unterliegt z.B. nicht dem MRG.

wer ist der richtige ansprechpartner in einem streitfall?
arbeiterkammer?
rechtsanwalt?
mieterbund?
oder jemand anders?

Ich würde es erstmal über die Arbeiterkammer probieren.
Sofern man Arbeitnehmer ist und Arbeiterkammerumlage zahlt, ist es kostenlos und die Beratung ist meist sehr gut.
Sollte die AK nicht helfen können, dann geben die zumindestens die Auskunft an wen man sich wenden soll.

Gruß
Edith

vielen lieben dank für die schnelle Antwort!
:o)))
andy