angenommen ein mieter ist für 3 monate im ausland, mietwohnung ist ein 2-parteien haus (2.te partei ist vermieter).
muss der mieter sich dann im vollen umfang an allen kosten (hausreinigung, wasser etc.) beteiligen oder gibt es kosten, die in dieser zeit ausschliesslich den ‚tatsächlichen‘ bewohnern zufallen?
noch eine nebenfrage: wieviel einspruch kann der vermieter einer untervermietung in dieser zeit erheben, kann er dies komplett untersagen oder muss er dies unter bestimmten umständen erlauben (da zu unfähig / zeit zu knapp zum googeln&filtern bin ich auch für links sehr dankbar!)
muss der mieter sich dann im vollen umfang an allen kosten
(hausreinigung, wasser etc.) beteiligen oder gibt es kosten,
die in dieser zeit ausschliesslich den ‚tatsächlichen‘
bewohnern zufallen?
wenn die kosten über einen abrechnungszeitraum (jeweils ein monat lt. vertrag) anfallen, musst Du zahlen, z.b. die müllabfuhr oder die straßenreinigung u.s.w. muss der vermieter ja trotzdem abdrücken - ob Du da bist oder nicht
kosten, die über individuelle zähler anfallen sind messbar, d.h.es werden daher nur die anfallenden kosten erhoben (strom, tel, u.u. wasser - hast Du einen eigenen Zähler?)
z.b. hausreinigung und andere laufende kosten musst Du zahlen, eigentlich; clever ist, sowas vor der abwesenheit zu regeln, in Deinem fall kannst Du Deine Interessen sicher anschaulich glaubhaft machen.
noch eine nebenfrage: wieviel einspruch kann der vermieter
einer untervermietung in dieser zeit erheben, kann er dies
komplett untersagen oder muss er dies unter bestimmten
umständen erlauben (da zu unfähig / zeit zu knapp zum
googeln&filtern bin ich auch für links sehr dankbar!)
der vermieter kann es entweder erlauben, oder nicht.
Ob er dieses recht hat steht in der regel im mietvertrag.
welche grenzen dem vermieter hier gesetzt sind, weiß ich leider nicht, ein persönliches gespräch kann hier ebenfalls viel regeln
angenommen ein mieter ist für 3 monate im ausland, mietwohnung
ist ein 2-parteien haus (2.te partei ist vermieter).
muss der mieter sich dann im vollen umfang an allen kosten
(hausreinigung, wasser etc.) beteiligen oder gibt es kosten,
die in dieser zeit ausschliesslich den ‚tatsächlichen‘
bewohnern zufallen?
Mieter muß alle ihn betreffenden Nebenkosten und Pflichten tragen, egal ob er ständig anwesend ist oder für Monate verreist.
noch eine nebenfrage: wieviel einspruch kann der vermieter
einer untervermietung in dieser zeit erheben, kann er dies
komplett untersagen oder muss er dies unter bestimmten
umständen erlauben.
Vermieter kann seinem Mieter eine Untervermietung untersagen. Frau, Kinder, Lebensgefährtin können allerdings in der Mietwohnung leben, wenn die Wohnung groß genug ist. Das wäre aber Duldung und keine Untervermietung.