Weg-gesetz: wohnungstür gemeinschaftseigentum?

hallo,
das gehört nicht wirklich hierher, aber noch am ehesten:
gehört denn die wohnungstüre einer eigentumswohnung in einem mehrfamilienhaus zum gemeinschaftseigentum?
meiner meinung nach ja, zumindest die außenansicht mit klinke, türschild etc.
wenn dem so sein sollte, kann kein eigentümer ohne mehrheitsbeschluss eine neue tür einbauen?

Richtig, die Wohnungstür ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums, eine neue Tür kann somit nicht durch Mehrheitsbeschluss (einfache Mehrheit), sondenn nur durch Zustimmung aller Miteigentümer entschieden werden. Zumindest ist das in Deutschland so, Deine Addy lässt vermuten, dass Du in der Schweiz ansässig bist, wie es dort gehandhabt wird, keine Ahnung.

ne - ich bin aus deutschland;-]
aber danke für die antwort
wenn denn die türe schon eingebaut ist, passiert ist das bereits, tatsachen schaffen

wie wird sowas gehandhabt?
kann die gemeinschaft verlangen, dass die türe wieder ausgebaut wird, auf kosten des tatsachen schaffenden?
ich denke schon.
muss es einen entschluss geben oder ist das normaler geschäftsbetrieb des verwalters, dafür zu sorgen, dass die neue ebenso aussieht wie ursprünglich?
ich wäre soo dankbar für antworten