Fehlendes übergabeprotokoll

Hallo liebe Experten,

angenommen, eine Person bezieht eine (augenscheinlich renovierte) Wohnung, in der er vom Vormieter eine Küchenzeile übernimmt. Es wird kein Übergabeprotokoll erstellt (der Makler ist mittlerweile wegen dieser „Schlampereien“ auch von der Hausbesitzer-Firma gekündigt worden). Nun möchte diese Person nach zwei Jahren ausziehen. Da kein Nachmieter gefunden wurde bisher, soll die Küchenzeile entfernt werden. Dies wurde gemacht und dabei hat sich herausgestellt, dass hinter der Küchenzeile nicht ordnungsgemäß tapeziert war. Der Mieter soll nun nach dem Wunsch der Hausbesitzer-Firma dafür sorgen, dass hier neu tapeziert und gestrichen wird. Außerdem soll er ein Handwaschbecken ersetzen, das jedoch schon beim Einzug einen riesengroßen Sprung hatte (der sich nicht vergrößert hat).
Wie verhält es sich

a) mit dem Tapezieren?
b) mit dem Handwaschbecken?

Im Prinzip sind beides Schäden, die der Mieter nicht verursacht hat. Jedoch kann ihn das fehlende Übergabeprotokoll natürlich nicht entlasten und der Schaden HINTER den zu übernehmenden Küchenoberschränken war nicht zu sehen. Muss nun der Mieter beweisen, dass er den Schaden NICHT verursacht hat? Oder der Vermieter beweisen, dass kein Schaden da war? Oder wie? Oder was? Kann zu diesem Fall jemand was sagen?

Bitte nicht sagen "hätte man halt auf ein Übergabeprotokoll pochen sollen… " - das ist mittlerweile klar :smile:

Ich danke schon mal vielmals für Antworten!!!

G.

Hallo Gudrun,

das fehlende Übergabeprotokoll ist nicht automatisch zum Nachteil des Mieters. Warum glaubst du, haben die sich über den Makler aufgeregt?

Der Vermieter muss schon nachweisen können, dass der Mieter der Verursacher ist und nicht umgekehrt.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,

danke für die Antwort. Gerade DANN kann ich nicht verstehen, warum diese Firma auf Ersatz des Waschbeckens und das Tapezieren besteht, wo sie doch schon selbst zugegeben hat, dass der von ihr damals beauftragte Makler das mit dem Übergabeprotokoll verbummelt hat.
Ist das jetzt eine Aktion nach dem Motto „probieren wirs mal, nen Dummen zu finden?“

Gudrun

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Hallo Gudrun,

Ist das jetzt eine Aktion nach dem Motto „probieren wirs mal,
nen Dummen zu finden?“

sag ich mal kurz und schmerzlos: Ja.

Gerade, wenn es sich um Verwaltungen größerer Objekte handelt, dürfte das üblich sein.

Gruß!

Horst