Renovierung bei Kündigung

Guten Tag,
es geht sich um folgendes und zwar habe ich vernommen, das eine Wohnungsbaugesellschaft nach dem Auszug des Mieters die Wohnung nicht sofort zur weiteren Nutzung zur Verfügung stellt sondern diese zunächst - ungeachtet des Zustands - von Grundauf saniert. So wird zB. der Fussboden mit Laminat aufgewertet und die Türen innerhalb der Wohnung komplett erneuert.
Gleichwohl verlangt die WBG vom scheidenden Mieter, das dieser die Türen fachmännisch streicht. Tut er dies, werden die Türen anschließend rausgerissen und durch neue Türen / Zargen ersetzt. Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, werden die Türen ebenfalls ersetzt, jedoch dem Mieter Kosten für eine nicht ausgeführte Lackierung in Rechnung gestellt.
Das kanns doch wohl nicht sein, oder? Kann mir das mal jemand so erklähren, das ich das verstehe?
Vielen Dank,

Geert

Wie soll man das erklären?

Wenn der Mieter verpflichtet wäre eine Fachfirma damit zu betrauen wäre es eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, ein allgemeiner Beitrag zur Stärkung der Konjunktur.

Aber ansonsten?

Bleibt nur ein großes Rätselraten und Kopfschütteln.

Vielleicht geht es auch nur ums Prinzip?

Man sollte sich vielleicht ganz einfach mal dagegen wehren oder die örtliche Presse informieren, nach dem Motto: Till Eulenspiegel lässt grüssen *grins*