Guten Morgen,
angenommen jemand lebt seit ca 1,5 Jahren in einer Mietwohnung. Er hat leider versäumt einige Mängel zu melden (Fenster/Türen undicht, Feuchtigkeit in der Wohnung). Da er die Wohnung wenig genutzt hat wurde dies nie ernsthaft störend. Nun steht jedoch ein Umzug bevor.
Was kann der Mieter tun um die Konsequenzen seiner Nachlässigkeit zu minimieren? Die Mängel waren schon bei Einzug vorhanden, sind jedoch nicht im Übergabeprotokoll erwähnt. Er möchte auf keinem Fall für Reparaturen,etc. aufkommen. Ist es ratsam die Mängel vor der Wohnungsübergabe zusammengefasst der Hausverwaltung zu melden?
Mfg - Jens
Guten Morgen,
angenommen jemand lebt seit ca 1,5 Jahren in einer
Mietwohnung. Er hat leider versäumt einige Mängel zu melden
(Fenster/Türen undicht, Feuchtigkeit in der Wohnung). Da er
die Wohnung wenig genutzt hat wurde dies nie ernsthaft
störend. Nun steht jedoch ein Umzug bevor.
Was kann der Mieter tun um die Konsequenzen seiner
Nachlässigkeit zu minimieren? Die Mängel waren schon bei
Einzug vorhanden, sind jedoch nicht im Übergabeprotokoll
erwähnt. Er möchte auf keinem Fall für Reparaturen,etc.
aufkommen. Ist es ratsam die Mängel vor der Wohnungsübergabe
zusammengefasst der Hausverwaltung zu melden?
Hallo Jens,
sich nach 1,5 Jahren Tiefschlaf auf Versäumnisse im Übergabeprotokoll zu beziehen ist schlichtweg unanständig. Ein Vermieter wird dieses Argument mit Fug und Recht ablehnen, denn sonst könnte ein Mieter immer alles auf den Vormieter abwälzen. Manche Mängel (z.B. durch Alterung) sind allerdings nie vom Mieter zu vertreten und als solche meistens leicht festzustellen; bei anderen (z.B. durch falschen Gebrauch) können Vermieter/Mieter sich sehr wohl in die Haare kommen.
Zu Deinen Beispielen:
Undichte Fenster - ein ganz normaler Alterungsvorgang, für den der Mieter in der Regel nicht verantwortlich gemacht werden kann.
Feuchtigkeit - kann ein Baumangel sein, für den ein Mieter nicht verantwortlich ist - aber auch ein Lüftungsproblem, über das Vermieter und Mieter herzlich streiten können.
Wolfgang D.