Stornierter Urlaub

Hallo Ihr alle,
hat jemand eine Idee was passiert, wenn man privat ein Ferienapartement anmietet (und keinen richtigen Mietvertrag hat) und dann die Reise nicht antreten kann (krankheitsbedingt). Die Gesamtsumme ist schon bezahlt und der Vermieter hat keinen anderen Mieter bekommen. Mit welcher Rückzahlung (wenn überhaupt), könnte man rechnen?
Besten Dank
Diana

(und keinen richtigen Mietvertrag hat)

Wenn die fiktive Geschichte in Deutschland spielt, dann würde eben das nackte BGB-Mietrecht gelten.

Mit welcher Rückzahlung (wenn überhaupt), könnte man rechnen?

mit KEINER Rückzahlung, siehe:

§ 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
(1) Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.
(2)…

http://dejure.org/gesetze/BGB/537.html

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

hat jemand eine Idee was passiert, wenn man privat ein
Ferienapartement anmietet (und keinen richtigen Mietvertrag
hat) und dann die Reise nicht antreten kann
(krankheitsbedingt). Die Gesamtsumme ist schon bezahlt und der
Vermieter hat keinen anderen Mieter bekommen. Mit welcher
Rückzahlung (wenn überhaupt), könnte man rechnen?

das ist weniger eine Frage des Mietrechts, vielmehr ist allgemein das Vertragsrecht betroffen. Und hier gilt als erster Grundsatz: Verträge sind einzuhalten. Und auf Seiten des Urlaubers heißt das schlicht: er muß den vereinbarten Preis bezahlen. Wenn er die vereinbarte Leistung aus Gründen, die nicht der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht annehmen kann, entbindet es ihn nicht von der Verpflichtung, seinen Teil des Vertrages zu erfüllen.
Auf der anderen Seite ist jeder Vertragspartner nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet, einen drohenden Schaden (hier Preiszahlung ohne die Gegenleistung annehmen zu können) so gering wie möglich zu halten.
Da aber kein „Ersatzmieter“ gefunden wurde, wird der reine Mietpreis in jedem Fall fällig (Rückzahlungen wären reine Kulanz). Diskussionswürdig wäre die Frage, ob verbrauchsabhängige Kosten im Preis enthalten waren, die wegen der Nichtannahme auch nicht angefallen sind. Diese könnte man theoretisch zurückverlangen. In der Praxis wird aber, gerade bei Ferienwohnungen, meist ein Pauschalpreis vereinbart. Es dürfte sich in der Regel nicht lohnen, hier Ansprüche zu stellen, weil die Beträge rel. gering und schwer zu ermitteln sind und zudem dadurch Verwaltungskosten entstehen, die der Urlauber zu tragen hätte.

Gruß Stefan

VIELEN LIEBEN DANK FÜR EURE HILFE !!!