Haus an WG

Hallo,
folgende Frage an die (wirklichen) experten:

angenommen, jemand vermietet ein Haus an sagen wir mal, vier Personen, die das Haus als WG gemeinsam bewohnen wollen.

  1. gibt es da einen rechtlichen Unterschied, ob nur einer den Mietvertrag mit dem Vermieter macht und die genehmigung zur Untervermietung einholt oder ob alle vier in den Vertrag einsteigen?
  2. Muss der Vermieter zustimmen, wenn eine oder mehrere Personen neu für jemand einziehen wollen, der ausgezogen ist?
  3. Falls nicht, kann das Mietverhältnis auf diese Weise endlos von einem wechselndem Personenkreis vertragsgerecht erhalten bleiben?

Danke für auskünfte
Harry

Auch hallo.

folgende Frage an die (wirklichen) experten:

Nicht wirklich, ist nur eine Erinnerung :wink:

angenommen, jemand vermietet ein Haus an sagen wir mal, vier
Personen, die das Haus als WG gemeinsam bewohnen wollen.

  1. gibt es da einen rechtlichen Unterschied, ob nur einer den
    Mietvertrag mit dem Vermieter macht und die genehmigung zur
    Untervermietung einholt oder ob alle vier in den Vertrag
    einsteigen?

Ja. Wenn alle 4 Personen im Mietvertrag stehen, dürfen diese sich
z.B. die Miete teilen. Wenn es nur einen Hauptmieter gibt, ist dieser
gegenüber dem Vermieter ganz alleine für die gesamte Mietzahlung verantwortlich.
Aber i.A. geniessen nur die eingetragenen Personen die regulären Rechte und Pflichten (z.B. 3-monatiges Kündigungsrecht) des BGB oder eines gültigen Mietvertrags.

HTH
mfg M.L.

Hallo Markus,
danke für die schnelle Antwort!

folgende Frage an die (wirklichen) experten:

Nicht wirklich, ist nur eine Erinnerung :wink:

Na ja, ich denke, wenn die Auskunft nicht korrekt wäre, würde sie schon korrigiert.

Aber i.A. geniessen nur die eingetragenen Personen die
regulären Rechte und Pflichten (z.B. 3-monatiges
Kündigungsrecht) des BGB oder eines gültigen Mietvertrags.

Würde das im Effekt bedeuten, dass, wenn der Hauptmieter auszieht, die anderen kein Bleiberecht beanspruchen könnten?
Grüße
Harry

Hallo nochmal.

danke für die schnelle Antwort!

Bitte.
Aber die Warnung bezog sich auf eine fehlende Quellangabe. Irgendwo stand das schliesslich von wg. dem verantwortlichen Mieter und der Mietaufteilung… Aber wo ?

Na ja, ich denke, wenn die Auskunft nicht korrekt wäre, würde
sie schon korrigiert.

Kommt noch :wink:

Würde das im Effekt bedeuten, dass, wenn der Hauptmieter
auszieht, die anderen kein Bleiberecht beanspruchen könnten?

Genau so. Obwohl dieses (im Zweifelsfall) auch mit Hauptmieter
auf der Kippe stehen dürfte.

mfg M.L.

Hallo Harry,

  1. gibt es da einen rechtlichen Unterschied, ob nur einer den
    Mietvertrag mit dem Vermieter macht und die genehmigung zur
    Untervermietung einholt oder ob alle vier in den Vertrag
    einsteigen?

Rechtlicher Vorteil bei Vermietung an 4 Personen: Der Vermieter kann sich an einen oder an alle vier halten, wenn es um die Mietzahlungen geht.

Rechtlicher Nachteil: Jedem einzelnen der vier Mieter muss ggfs. gekündigt werden. Gegen jeden einzelnen muss eine Räumungsklage eingereicht werden (Gesamtschuldner, eine Klage gegen vier Personen).

  1. Muss der Vermieter zustimmen, wenn eine oder mehrere
    Personen neu für jemand einziehen wollen, der ausgezogen ist?

Kommt darauf an, ob Mietvertrag mit einem Mieter geschlossen wurde und Untervermietung zugelassen wurde oder ob der Mietvertrag mit allen vier Personen abgeschlossen wurde. Bei dem Mietvertrag mit einer Einzelperson und dem Zulassen der Untermiete muss der Vermieter bei Neu-Untervermietung nicht zustimmen. Läuft der Mietvertrag auf vier Personen, muss der Vermieter den einzelnen aus dem Mietverhältnis entlassen und sobald ein neuer Mieter kommt, der ebenfalls in den Mietvertrag einsteigen möchte, muss der Vermieter dem neuen Vertragspartner zustimmen.

  1. Falls nicht, kann das Mietverhältnis auf diese Weise endlos
    von einem wechselndem Personenkreis vertragsgerecht erhalten
    bleiben?

Siehe oben

Danke für auskünfte
Harry