Kautionrückzahlung

Wenn der Mieter vom Vermieter seine Kaution nicht zurückerhalten hat weil dieser die Kaution wegen ausstehender Heizkostenabrechnungen 2005 und 2006 zurückbehalten hat, was passiert dann wenn folgendes passiert:

  1. Mieter bewohnte die Wohnung von Juli 2005 bis März 2006.
  2. Von der Mietkaution wurden weil die Heizkostenabrechnung 2005 und 2006 noch nicht erfolgt sind 200,00 € einbehalten.
  3. Im Juli 2006 erfolgte die Heizkostenabrechnung 2005 für den Zeitraum Juli 2005 bis Dezember 2005 in Höhe von 120,00 €.
  4. Es wurde vom Vermieter eine Rechnung gestellt in Höhe von 20,00 €.
  5. Da der Mieter sagt die Mietkaution wurde noch nicht ausbezahlt verweigert er die Rechnungsbegleichung mit der Begründung die Heizkostenabrechnung 2006 wird niedriger ausfallen weil er die Wohnung nur drei Monate bewohnt hat. Im Regelfall werden ca. 5 bis 6 Monate geheizt.
  6. Kann der Mieter davon ausgehen? Was soll er mit Mahnungen machen?
  1. Mieter bewohnte die Wohnung von Juli 2005 bis März 2006.

OK

  1. Von der Mietkaution wurden weil die Heizkostenabrechnung
    2005 und 2006 noch nicht erfolgt sind 200,00 € einbehalten.

Das ist in Ordnung.

  1. Im Juli 2006 erfolgte die Heizkostenabrechnung 2005 für den
    Zeitraum Juli 2005 bis Dezember 2005 in Höhe von 120,00 €.
  2. Es wurde vom Vermieter eine Rechnung gestellt in Höhe von
    20,00 €.

Wie ist das genau zu verstehen ?
Betragen die Gesamtkosten 120,- EURO (kleine Wohnung ?), 100,- EUR wurden bereits als monatlich Vorauspauschale bezahlt und 20,- EUR sollen die Nachzahlung sein ?

Oder beträgt die Nachzahlung 120,- EUR (scheint mir realistischer) und der Vermieter will 20,- EUR haben, weil er „rechnerisch“ nur 100,-EUR pro Jahr von der Kaution hat ???

  1. Da der Mieter sagt die Mietkaution wurde noch nicht
    ausbezahlt verweigert er die Rechnungsbegleichung mit der
    Begründung die Heizkostenabrechnung 2006 wird niedriger
    ausfallen weil er die Wohnung nur drei Monate bewohnt hat. Im
    Regelfall werden ca. 5 bis 6 Monate geheizt.

Und genau deshalb wird die Nachzahlung eher höher ausfallen, soweit es (wie üblich) Vorauszahlungen gab - daher die Frage oben.
Denn die Vorauszahlungen sind monatlich immer gleich - die Heizkosten aber in Jan-März deutlich höher.
Der Mieter muss also für 2006 gerade mit einer besonders hohen Nachzahlung rechnen, weil er drei Monate „voll“ geheizt hat, aber nur drei durchschnittliche Monate bezahlt hat.

  1. Kann der Mieter davon ausgehen? Was soll er mit Mahnungen
    machen?

Er sollte dem Vermieter deutlich machen, dass ieser erst einmal die Kaution aufbrauchen soll - dafür ist sie ja da.
Und ihm zugleich versichern, dass er selbstverständlich darüber hinaus gehende berechtigte Nachzahlungen umgehend bezahlen wird.

Gruß, Trobi

Es wurden 120,00 Euro in Rechnung gestellt davon 100 Euro bereits geleistete Vorauszahlung mit der Kaution verrechnet. Es sollten noch 20 Euro bezahlt werden.

Es wurden 120,00 Euro in Rechnung gestellt davon 100 Euro
bereits geleistete Vorauszahlung mit der Kaution verrechnet.
Es sollten noch 20 Euro bezahlt werden.

Hallo,

der Vermieter darf zumindest einen Teil der Kaution bis nach der letzten Abrechnung behalten (und weiter verzinsen). Er hätte deswegen auch die 120,00 Euro voll in Rechnung stellen können und die gesamten 200,00 euro erst nach der Abrechnung 2006 mit den Vorauszahlungen verrechnen können. Die Kaution ist nur als Sicherheit für den Vermieter. Es sind keine Vorauszahlungen! Deswegen müssen sie auch nicht mit der Nabankostenabrechnung verrechnet werden.

Der Mieter soll die 20 Euro zahlen und sich freuen, dass er nicht 120 Euro zahlen mussteund die NKAbrechnug 2006 abwarten. Viel Rückzahlungen sollte er sich aber nicht erhoffen. Die ersten 3 Monate 2006 waren sehr kalt.

Gruss Jutta