Teppichverlegung durch Vermieter / Kosten für's Au

Hallo, liebe Gemeinde.

Erfahrungsberichte und Tipps sind gefragt bei folgendem Sachverhalt:

Die Situation:

  • der alte Teppich war bereits schon bei Einzug 1999 stark abgenutzt und ist, gelinge gesagt, heute mehr als fertig!
  • Vermieter hat nun einen neuen Teppich gekauft
  • Teppich kann vom Verkäufer nur bis Ende November gelagert werden --> Teppichverlegung also demnächst
    - die betreffende Wohnung muss bauartbedingt für diese Verlegung komplett ausgeräumt werden (es gibt keine anderen Räume zum Abstellen der Möbel)
  • Teppichverlegung (und Entsorgen des alten) dauert drei Tage --> in der Zeit darf das gute Stück nicht betreten werden --> Mieter muss für drei Tage komplett aus der Wohnung raus
  • Mieter übernimmt Kosten für’s Streichen

Mieter’s Standpunkt:

  • Vermieter muss sich an den Kosten für’s Ausräumen der Wohnung beteiligen (100%-tige Übernahme), da allein für’s Streichen dieser Aufwand nicht nötig ist
  • Mieter ist weder zeitlich noch körperlich in der Lage bin, die Wohnung alleine auszuräumen – > Auftrag dafür ergeht an eine Umzugsfirma
  • Vermieter kann nicht von Mieter verlangen, dass Mieter alles in Eigeninitiative regelt (Freunde etc.)
  • hohe Belastung, wegen Komplettauszuges für mind. drei Tage --> Unterbringung für die Zeit ungesichert
  • beschränkte Lagerungsmöglichkeit für die Möbel

Vermieter’s Standpunkt:

  • bezahlt nur die Verlegung des Teppichs und beteiligt sich nicht an den Kosten für’s Ausräumen der Wohnung (wie naiv ist DAS denn?) mit dem Argument, dass Mieter ja eh’ streichen wollte *hmmmpffff*

Was meint Ihr dazu?
Nochmal - die Wohnung ist so konzipiert, dass die Möbel nicht in einem anderen Raum gelagert werden können. Es gibt zwar einen überdachten Durchgang, aber z.B. eine Matratze drei Tage bei feuchtem Wetter draußen lagern???

Hatte jemand schon einmal ein ähnliches Problem und kann mit Tipps weiterhelfen?

Claudia

Hallo

na, das ist ja eine komplizierte Sache.
Klar, dass ein Zimmer geräumt werden muss wenn neuer Teppichboden verlegt wird - logisch.
Unklar, warum eine vorübergehende Lagerung der Möbel in einem anderen Raum nicht möglich ist.
Unklar ist auch, warum dauert so eine Aktion 3 Tage ?!
Und warum kann der Boden nicht sofort nach verlegen wieder begangen werden?

Da ist ja das ganze drumherum teurer als der Teppichboden.

Ich versteh das nicht so ganz, tut mir Leid.

Halli Irene.

Die Frage, warum es keine anderen Räume gibt, in der die Möbel gelagert werden können, ist einfach zu beantworten:
Die Wohnung ist eine (zwar große) Ein-Zimmer-Wohnung. Bad und Küche sind zu klein für die Möbel.
Der Teppich wird sowohl in dem großen Wohnraum als auch in der Diele verlegt werden.
Der Teppich war lange gerollt und muss zunächst komplett ausliegen, bevor er fest verklebt wird.
Teppichfirma sagt: Dauer 3 Tage!!!

Und nu?
Warum, und das verstehe ich nicht so ganz, muss der Mieter alleine für’s Ausräumen und Lagern der Möbel aufkommen, wenn der Vermieter objektiv verpflichtet ist, das alte, olle Dreckdingen auszutauschen?

Hat jemand noch Tipps oder Einfälle dazu.

Liebe Grüße
Claudia

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Hallo,

jetzt ist es mir klar - aber eine Lösung habe ich leider nicht.
Habe auch nichts dazu gefunden.
Rein logisch würde ich meinen: wenn der Vermieter jetzt den Boden austauschen will muss er wissen, dass das nicht geht bzw. zumutbar ist und auch die Folgekosten tragen.
Aber das ist nur meine Meinung - nicht rechtlich gesehen.

Tut mir Leid, aber hierbei kann ich dir nicht helfen.
Vielleicht meldet sich ja noch jemand. Daumen drück.