Hallo, liebe Gemeinde.
Erfahrungsberichte und Tipps sind gefragt bei folgendem Sachverhalt:
Die Situation:
- der alte Teppich war bereits schon bei Einzug 1999 stark abgenutzt und ist, gelinge gesagt, heute mehr als fertig!
- Vermieter hat nun einen neuen Teppich gekauft
- Teppich kann vom Verkäufer nur bis Ende November gelagert werden --> Teppichverlegung also demnächst
- die betreffende Wohnung muss bauartbedingt für diese Verlegung komplett ausgeräumt werden (es gibt keine anderen Räume zum Abstellen der Möbel) - Teppichverlegung (und Entsorgen des alten) dauert drei Tage --> in der Zeit darf das gute Stück nicht betreten werden --> Mieter muss für drei Tage komplett aus der Wohnung raus
- Mieter übernimmt Kosten für’s Streichen
Mieter’s Standpunkt:
- Vermieter muss sich an den Kosten für’s Ausräumen der Wohnung beteiligen (100%-tige Übernahme), da allein für’s Streichen dieser Aufwand nicht nötig ist
- Mieter ist weder zeitlich noch körperlich in der Lage bin, die Wohnung alleine auszuräumen – > Auftrag dafür ergeht an eine Umzugsfirma
- Vermieter kann nicht von Mieter verlangen, dass Mieter alles in Eigeninitiative regelt (Freunde etc.)
- hohe Belastung, wegen Komplettauszuges für mind. drei Tage --> Unterbringung für die Zeit ungesichert
- beschränkte Lagerungsmöglichkeit für die Möbel
Vermieter’s Standpunkt:
- bezahlt nur die Verlegung des Teppichs und beteiligt sich nicht an den Kosten für’s Ausräumen der Wohnung (wie naiv ist DAS denn?) mit dem Argument, dass Mieter ja eh’ streichen wollte *hmmmpffff*
Was meint Ihr dazu?
Nochmal - die Wohnung ist so konzipiert, dass die Möbel nicht in einem anderen Raum gelagert werden können. Es gibt zwar einen überdachten Durchgang, aber z.B. eine Matratze drei Tage bei feuchtem Wetter draußen lagern???
Hatte jemand schon einmal ein ähnliches Problem und kann mit Tipps weiterhelfen?
Claudia