Mietwohnung wurde nicht vollständig geräumt

Guten Tag,

man stelle sich bitte folgenden Fall vor:
Mieter kündigen eine Mietwohnung (Mietschulden sind nicht vorhanden), verlassen allerdings die Wohnung, ohne Schlüssel zu übergeben und ohne eine neue Adresse zu hinterlassen. Sie lassen diverse (teilweise durchaus hochwertige) Möbel, Geräte etc. in der Wohnung. Der Vermieter räumt die Wohnung selbst, führt die Endreinigung durch, lagert die Sachen in einem leerstehenden Raum und tauscht die Schlösser aus.

Frage 1: Wie lange muss der Vermieter die hinterlassenen Gegenstände einlagern? (ich meine gelesen zu haben, es sei eine Frist von einem viertel oder einem halben Jahr)

Frage 2: Muss der Vermieter den Mietern schriftlich eine Frist setzen, um die Gegenstände abzuholen oder kann er „die Hände in den Schoß legen“ und die Frist abwarten?

Frage 3.: Kann der Vermieter die Sachen quasi als Pfand für die ihm entstandenen Kosten (Auswechselung von Schlössern, Arbeitsaufwand für Räumung und Endreinigung der Wohnung, Kosten für Einlagerung der Sachen, Entsorgung von Sperrmüll) einbehalten?

Ich hatte auch hier schon im Archiv herumgesucht, aber bin nicht fündig geworden. Falls jemand sachdienliche Hinweise geben kann, möge er oder sie das bitte tun! :smile:

Schönen Gruß und im voraus vielen Dank

Stoff-Ede

Hallo Ede

Adresse könnte man ggf. über das Einwohnermeldeamt erfahren.

Wenn ja, dann anschreiben und Frist setzen. Ich meine zu wissen, dass man 3 x anschreiben muss mit der Ankündigung wenn bis zum Tag X die Möbel nicht abgeholt werden, dass man diese dann „entsorgt“ - wie auch immer.

Sollte man diese allerdings verkaufen und dabei einen Gewinn machen, müsste man die Aufwendungen in Abzug bringen und den Rest an die Mieter auszahlen.

Vielleicht weißt du ja wo sie gearbeitet haben?

  • Kein rechtlicher Rat, nur meine Meinung -.

Gruß

Hallo Irene,

immer wieder samstags… bekomme ich 'ne mail von Irene :smile:
Schönen Dank für Deine Einschätzung.

Ich denke, ich werde, damit ich auf keinen Fall was falsch mache, nächste Woche zum Gericht gehen. Dort gibt es ja Rechtspfleger, die einem sagen können, was in so einem Fall zu tun ist.

Oder es liest jemand meinen Artikel, der schon einmal in so einer Situation war. Solche Fälle scheinen sich ja in letzter Zeit leider zu häufen…

Gruß
Ede

Hallo Ede

Adresse könnte man ggf. über das Einwohnermeldeamt erfahren.

Wenn ja, dann anschreiben und Frist setzen. Ich meine zu
wissen, dass man 3 x anschreiben muss mit der Ankündigung wenn
bis zum Tag X die Möbel nicht abgeholt werden, dass man diese
dann „entsorgt“ - wie auch immer.

Sollte man diese allerdings verkaufen und dabei einen Gewinn
machen, müsste man die Aufwendungen in Abzug bringen und den
Rest an die Mieter auszahlen.

Vielleicht weißt du ja wo sie gearbeitet haben?

  • Kein rechtlicher Rat, nur meine Meinung -.

Gruß

Hallo Irene,

immer wieder samstags… bekomme ich 'ne mail von Irene :smile:
Schönen Dank für Deine Einschätzung.

Ich denke, ich werde, damit ich auf keinen Fall was falsch
mache, nächste Woche zum Gericht gehen. Dort gibt es ja
Rechtspfleger, die einem sagen können, was in so einem Fall zu
tun ist.

Oder es liest jemand meinen Artikel, der schon einmal in so
einer Situation war. Solche Fälle scheinen sich ja in letzter
Zeit leider zu häufen…

Gruß
Ede

Hallo Ede *lol*

man tut was man kann.
Das mit dem Gericht ist eine gute Idee, da bist du auf der sicheren Seite.

Gruß

Irene